Unternehmen in Liechtenstein: was leicht ist und was nicht

Wirtschaftsstandort

Liechtenstein ist bei der Steuer entgegenkommend und bei der Zulassung streng. Wer nur die erste Hälfte liest, plant falsch.

Beides steht im Gesetz, und beides gehört auf dieselbe Seite. Diese hier nennt die Merkmale, die sich nachlesen lassen — und lässt weg, was sich nur behaupten lässt.

Stand: 27. August 2026

Zwei Wirtschaftsräume, eine Währung

Die Lage ist die Besonderheit, die sich am wenigsten nachmachen lässt. Liechtenstein gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum an und bildet zugleich mit der Schweiz ein gemeinsames Zoll- und Mehrwertsteuergebiet. Gesetzliches Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken.

Praktisch heisst das: Eine Lieferung in die Schweiz ist kein Export, eine Lieferung nach Österreich sehr wohl — und für beide Richtungen gilt jeweils der Rahmen des betreffenden Raums. Mehrwertsteuerlich gilt Schweizer Recht mit einem Normalsatz von 8,1 Prozent.

Das Land ist klein genug, dass Wege kurz bleiben und Ämter erreichbar sind. Das ist keine Rechtslage, aber es ist der Grund, aus dem manche Vorgänge hier schneller gehen als anderswo.

Was das Steuerrecht leicht macht

MerkmalWas dahintersteht
Ein Satz für alleDie Ertragssteuer beträgt 12,5 Prozent des steuerpflichtigen Reinertrags, im ganzen Land gleich. Einen Gemeindezuschlag darauf gibt es nicht
Keine Kapitalsteuer der GesellschaftAnders als in der Schweiz wird das Eigenkapital nicht besteuert
Mindestertragssteuer mit Ausnahme1.800 Franken im Jahr, voll auf die Ertragssteuer anrechenbar — und gar nicht erhoben bei rein gewerblichem Zweck und höchstens 500.000 Franken Bilanzsumme im Dreijahresschnitt
Beteiligungserträge bleiben aussen vorGewinnanteile aus Beteiligungen und Gewinne aus deren Veräusserung zählen nicht zum steuerpflichtigen Reinertrag, ohne Mindestquote und ohne Haltefrist
Gründungsabgabe meist nullEin Prozent des Kapitals, aber erst oberhalb einer Freigrenze von einer Million Franken
Keine Erbschafts- oder SchenkungssteuerDas Steuergesetz führt fünf Steuern, und sie ist nicht darunter

Wie das System im Ganzen aufgebaut ist — auch für natürliche Personen, die hier sehr wohl Vermögen versteuern —, steht auf der Seite zum Steuersystem.

Was das Gesellschaftsrecht leicht macht

Das Mindestkapital der GmbH beträgt 10.000 Franken, das der Aktiengesellschaft 50.000. Zulässig sind auch Euro oder US-Dollar in derselben Höhe. Der Betrag ist vollständig einzuzahlen — dafür fällt er niedrig aus.

Daneben führt das Personen- und Gesellschaftsrecht mehr Rechtsformen als jedes Nachbarland: neben GmbH und Aktiengesellschaft die Anstalt, die Stiftung, das Treuunternehmen und die Liechtenstein Venture Cooperative. Welche passt, hängt am Vorhaben und nicht an der Beliebtheit — ein Vergleich steht unter Rechtsformen.

Und was es schwer macht

Hier steht der Teil, den die meisten Darstellungen weglassen. Wer im Land ein Gewerbe ausüben will, braucht dafür eine Berechtigung — und die verlangt zwei Dinge, die sich nicht kaufen lassen.

  • Eine Person, die tatsächlich hier arbeitet. Der Geschäftsführer muss tatsächlich und leitend im Unternehmen tätig sein, mit einem Arbeitspensum, das zum Betrieb passt, und er muss sich damit in der Betriebsstätte betätigen. Wer nur unterschreibt, erfüllt die Anforderung nicht.
  • Einen Ort, an dem gearbeitet werden kann. Nachzuweisen ist eine im Inland gelegene Betriebsstätte, dem Gewerbezweck entsprechend ausgestaltet, mit geeigneten Räumlichkeiten. Ein Briefkasten ist das nicht.

Und die Reihenfolge ist zwingend: Erst entscheidet das Amt für Volkswirtschaft über die Gewerbeberechtigung, dann nimmt das Handelsregister die Anmeldung entgegen. In Österreich und Deutschland ist es umgekehrt.

Wer im Land kein Gewerbe ausübt, geht diesen Weg nicht — dafür verlangt Art. 180a PGR für eine solche Gesellschaft ein zugelassenes Mitglied der Verwaltung. Welcher Fall vorliegt, entscheidet sich am Vorhaben und gehört ins erste Gespräch. Die Stationen im Einzelnen stehen unter Ablauf der Gründung.

Für wen sich der Standort rechnet

Für Unternehmen, die eine Beteiligungsstruktur halten oder verwalten, ist die Rechnung meist einfach: niedriger Satz, keine Kapitalsteuer, steuerfreie Beteiligungserträge. Für einen Betrieb mit Personal und Kundenverkehr entscheidet dagegen die zweite Spalte — dort kostet die Zulassung mehr Vorbereitung als die Gründung.

Was wir dabei tun: Wir gründen und melden an. Ob ein Vorhaben hier trägt, sagen wir Ihnen vorher, auch wenn die Antwort nein lautet. Die steuerliche Beurteilung nimmt ein Steuerberater vor, die rechtliche ein Rechtsanwalt.

Gespräch vereinbaren Was es kostet Frage stellen