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Beratungstermin

In Liechtenstein steht das Amt am Anfang, nicht am Ende. Wer das erst beim Notar erfährt, hat drei Wochen verplant.

Im Gespräch beantworten wir zuerst eine einzige Frage: Soll die Gesellschaft hier ein Gewerbe ausüben? Fällt die Antwort ja, braucht sie eine Gewerbeberechtigung, und die geht der Eintragung voraus. Fällt sie nein, gilt ein anderer Weg mit anderen Anforderungen an die Organe.

An dieser einen Weiche hängen der Aufwand, die laufenden Kosten und die Reihenfolge der Ämter. Erst danach reden wir über Rechtsform, Kapital und Statuten — vorher wäre es geraten.

Ein zugelassenes Verwaltungsmitglied ist nur dann vorgeschrieben, wenn die Gesellschaft hier kein Gewerbe ausübt. Wer eine Gewerbeberechtigung hat, kommt ohne aus. Welcher Fall Ihrer ist, klären wir im Gespräch und nicht in der Rechnung.

Was wir dabei nicht leisten: die rechtliche und die steuerliche Beurteilung. Statuten prüft ein Rechtsanwalt oder Notar, die Steuerfolgen ein Steuerberater. Auf Wunsch nennen wir Partner.

  • Kostenlos, ohne Verpflichtung
  • Gewerbe oder nicht — die Weiche zuerst
  • Danach Rechtsform, Kapital und die Reihenfolge der Ämter

Wählen Sie unten einen freien Termin. Ist keiner passend, geht es auch so: Rückruf anfordern oder schreiben. Vorab nachlesen: Ablauf der Gründung · Rechtsformen · Preise

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