Bankbestätigung für die GmbH in Liechtenstein

Grundlagen der Kapitaleinlage bei der GmbH-Gründung

Für die Gründung einer GmbH in Liechtenstein ist es erforderlich, dass das Stammkapital, welches mindestens CHF 10.000 beträgt, vollständig eingezahlt wird. Zuerst müssen die zukünftigen Gesellschafter ein Bankkonto im Namen der GmbH eröffnen, auf das die erforderliche Summe überwiesen wird.

Notwendigkeit einer Bankbestätigung für die Firmenregistrierung

Bevor die neue GmbH in das Öffentlichkeitsregister von Liechtenstein eingetragen werden kann, muss eine Bestätigung der Bank vorgelegt werden. Diese Bestätigung muss klarstellen, dass das erforderliche Stammkapital vollständig eingezahlt wurde und frei von Rechten Dritter zur Verfügung der Geschäftsführer steht. Dies dient als Beweis, dass die finanziellen Anforderungen zur Firmengründung erfüllt sind.

Alternative Vorgehensweise über den Notar (Treuhand)

Als Alternative zur direkten Einzahlung auf das Firmenkonto können die Stammeinlagen auch auf ein Treuhandkonto des beurkundenden Notars eingezahlt werden. Nach erfolgter Eintragung der GmbH im Öffentlichkeitsregister wird das Kapital von dort an die Gesellschaft weitergeleitet. Die Bestätigung des eingezahlten Kapitals erfolgt in diesem Fall durch den Notar. Dieser Weg kann den Gründungsprozess beschleunigen und bietet zusätzliche Sicherheit.

Muster einer Bankbestätigung

Hiermit bestätigen wir, dass die Stammeinlage in Höhe von CHF 10.000 auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt wurde. Weiterhin bestätigen wir, dass die Geschäftsführer über den eingezahlten Betrag frei verfügen können und keine Einschränkungen, insbesondere durch Gegenforderungen, bestehen.

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