Bestellen Sie Ihr Unternehmen für Liechtenstein!

Folgende Gesellschaftsformen stehen für Liechtenstein zur Verfügung: Limited (England oder Irland), Ltd, PLC, GmbH, LVC oder AG.

Für die Führung eines Unternehmens in Liechtenstein stehen neben der Ltd als Zweigniederlassung eine Reihe weiterer Gesellschaftsformen zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Kapitalgesellschaft Ltd (Private Company Limited), PLC (Public limited company), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), LVC (Liechtenstein Venture Cooperative) oder AG (Aktiengesellschaft) bestellen. Wählen Sie die für Sie passende Variante:

Schriftliche Bestellung:
Auf der Seite schriftliche Bestellung finden Sie das Bestellformular als PDF zum Download.

Jetzt online bestellen:
Füllen Sie das nachfolgende Online-Formular vollständig und korrekt aus, die Bestellung ist verbindlich. Der Auftraggeber erhält nach der Bestellung über das vorgegebene Formular eine Auftragsbestätigung per E-Mail und Post.

Auftraggeber & Firma Personen der Firma Leistungen & Optionen

Auftraggeber der Bestellung


Daten der gewünschten Firma

Entitätsart: *Der Zusatz „Limited“ oder die Kurzform „Ltd“ können Sie frei wählen.

Gesamtkapital
Gesamtkapital = Anzahl der Anteile * Wert des einzelnen Anteils (z. B. 1000 € Kapital aus 1000 Anteilen zu je 1 € Wert)

Hinweis zur GmbH, AG, PLC oder Limited:
Das Mindestkapital der liechtensteinischen GmbH beträgt CHF/EUR/USD 10'000 und ist zwingend bei der Gründung einzubringen, welche als Bar- oder Sachgründung erfolgen kann. Das Mindeststammkapital muss bei der Gründung voll einbezahlt bzw. eingebracht werden. Sacheinlagen müssen im Rahmen eines Sachverständigenberichts bewertet werden. Die GmbH kann auch als Einmann-GmbH gegründet werden.

Bei der Gründung einer liechtensteinischen Aktiengesellschaft (AG) ist ein Mindestkapital von CHF/EUR/USD 50'000. Auf jede Aktie sind mindestens 25% in bar einzuzahlen. Das Kapital kann jedoch auch aus Sacheinlagen oder einer Kombination von Bar- und Sacheinlagen bestehen. Sacheinlagen müssen im Rahmen eines Sachverständigenberichts bewertet werden.

Das Mindestkapital der liechtensteinischen LVC. Die Gründung einer LVC ist nur dann sinnvoll, wenn mehrere Personen an einer Innovation arbeiten. Zunächst besteht kein Kapitalbedarf. Als Kapital wird die Innovation eingebracht.

Das Mindeststammkapital einer PLC beträgt 50.000,-- und muss nicht zwingend einbezahlt werden.

Bei der Limited ist das Stammkapital frei wählbar und muss nicht zwingend einbezahlt werden.

Angabe der Währung:
Wählen Sie die Währung aus, in der Sie die Anteile der Gesellschaft angeben möchten.

Geschäftsadresse der Niederlassung:
Wird für die Paket XL, GmbH und AG (vgl. Leistungen & Preise) benötigt.

Hauptzweck der Firma
Bitte schildern Sie uns hier den Geschäftszweck Ihres Unternehmens (Gewerbewortlaut), also in welcher Branche Sie künftig tätig sein werden und welche Tätigkeiten Sie mit der Gesellschaft planen. Der Gewerbewortlaut wird bei den Gründungspaketen XL, GmbH und AG im Handelsregister in Liechtenstein eingetragen.

Wenn Sie möchten, dass Ihre Geschäftstätigkeit auch beim Companies House in England oder Irland eingetragen wird, so ersuchen wir Sie uns maximal drei "SIC-Codes" zu nennen, welche Ihrer geplanten Tätigkeit am ehesten entspricht. Die Übersicht der Klassifizierungs-Codes (SIC-Codes) finden Sie hier.: Classification (SIC) codes England oder Classification (NACE) codes Irland