Downloads für Ihre Firmengründung in Liechtenstein

Unterlagen zum Herunterladen

Zwei Ämter entscheiden über eine liechtensteinische Gründung. In diesem Ordner kommt nur eines von beiden vor.

Alles, was hier liegt, betrifft die Gesellschaft und damit das Amt für Justiz. Das Amt für Volkswirtschaft, das über die Gewerbeberechtigung entscheidet, taucht in keiner dieser Dateien auf — obwohl es zuerst an der Reihe ist.

Das ist kein Versäumnis. Was dieses Amt verlangt, ist kein Formular, sondern eine Person und ein Ort: einen Geschäftsführer, der tatsächlich und leitend im Betrieb arbeitet, und eine inländische Betriebsstätte mit Räumlichkeiten, die zum Gewerbe passen. Beides lässt sich nicht herunterladen.

Stand: 27. August 2026

Was hier liegt und wohin es geht

UnterlageWofür sie da ist
Das Bestellformular für GmbH, AG, Ltd und LVCDer schriftliche Auftrag an uns. Die LVC finden Sie sonst nirgends, es gibt sie nur hier. Was am Ende zu zahlen ist, steht in der Auftragsbestätigung
Die beiden Limited-ExposésBritisch und irisch, zum Lesen vor der Entscheidung. Für eine Zweigniederlassung hier kommen Legalisation, Apostille und beglaubigte Übersetzung dazu
Was die beiden Register selbst herausgebenCompanies House und das Companies Registration Office. Hier liegen Kopien; wenn sich dort etwas ändert, gilt die dortige Fassung und nicht unsere
Urteile und RechtsprechungEin Archiv, und als solches gepflegt. Für die Beurteilung eines heutigen Falls taugt es nicht — dafür ist der Rechtsanwalt da

Womit das Amt für Volkswirtschaft anfängt und in welcher Reihenfolge die Stationen kommen, steht auf der Seite zum Ablauf; was vorher feststehen muss, auf der Checkliste. Welche Rechtsformen es hier gibt, zeigt der Vergleich.

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