Firmennamen prüfen - Handelsregister Liechtenstein

Namens-Check Liechtenstein

Wir prüfen im liechtensteinischen Handelsregister, ob Ihr Wunschname noch zu haben ist — kostenlos und in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Liechtenstein führt ein einziges Handelsregister für das ganze Land. Das macht die Auskunft eindeutig: Was hier eingetragen ist, ist überall im Land vergeben. Nennen Sie uns bis zu drei Wunschnamen, und Sie wissen, woran Sie sind.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Antwort meist binnen 24 Stunden
  • Bis zu drei Namen je Anfrage
  • Ein Register für das ganze Land

Wunschnamen jetzt prüfen lassen

Sagen Sie uns, welche Gesellschaftsform Sie im Sinn haben. Bei einer Limited sehen wir zusätzlich beim Companies House oder beim CRO in Irland nach — das Register richtet sich nach der Rechtsform, nicht nach Ihrem Wohnsitz.

Noch kein Name? Der Firmennamen-Generator stellt Ihnen Vorschläge zusammen und trägt die ausgewählten hier oben ein.

Sie haben noch keinen Namen

Der Generator setzt aus Ihren Stichwörtern Vorschläge zusammen und hängt den passenden Rechtsformzusatz an. Die besten übernehmen Sie mit einem Klick in das Formular hier oben.

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Sie haben einen Namen, aber Zweifel

Wir gehen Ihre Kandidaten am Telefon mit Ihnen durch und sagen Ihnen, welche Gesellschaftsform dazu passt und worauf das Amt für Justiz achtet.

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Was das liechtensteinische Firmenrecht verlangt

Das Personen- und Gesellschaftsrecht stellt drei Anforderungen an eine Firma. Sie klingen abstrakt, entscheiden aber darüber, ob ein Name durchgeht.

  • FirmenwahrheitDer Name darf nicht mehr behaupten, als das Unternehmen ist. Ein Zusatz wie „international“ oder „group“ will belegt sein, und ein Personenname im Firmenwortlaut setzt voraus, dass diese Person tatsächlich beteiligt ist.
  • FirmenklarheitDer Name muss die Rechtsform erkennen lassen und darf nicht in die Irre führen. Der Zusatz — AG, GmbH, Ltd, LVC — gehört ausgeschrieben oder in der zulässigen Abkürzung dazu.
  • FirmenausschliesslichkeitEine bereits eingetragene Firma ist landesweit geschützt. Ihr Name muss sich davon deutlich unterscheiden — ein zusätzlicher Buchstabe oder ein anderes Bindewort genügt in der Regel nicht.

Bewilligungspflichtig sind Zusätze, die eine beaufsichtigte Tätigkeit nahelegen: Bank, Versicherung, Treuhand, Trust, Fonds, Stiftung. Ohne die entsprechende Bewilligung der Finanzmarktaufsicht kommen sie nicht in den Firmenwortlaut — auch nicht in fremdsprachiger Form.

Ein Sonderfall: die LVC

Die Liechtenstein Venture Cooperative gibt es so in keinem anderen Land. Sie ist als schlanke Form für frühe Vorhaben gedacht — und beim Namen gilt eine Besonderheit, die man kennen sollte, bevor man sich in einen Wortlaut verliebt.

Der Zusatz „LVC“ ist Teil des Firmenwortlauts und muss geführt werden. Er lässt sich nicht weglassen und nicht durch etwas Gefälligeres ersetzen. Wer später in eine AG oder GmbH umwandelt, tauscht den Zusatz — der eigentliche Namenskern bleibt, sofern er dann noch frei ist.

Genau deshalb prüfen wir bei einer LVC-Anfrage gleich mit, ob der Namenskern auch als AG und als GmbH noch verfügbar wäre. Sagen Sie uns im Formular einfach, dass eine spätere Umwandlung denkbar ist.

Wo wir nachsehen

Welches Register zuständig ist, entscheidet die Gesellschaftsform. Über diese Seite lassen sich liechtensteinische, britische und irische Gesellschaften gründen.

GesellschaftsformRegisterAnmerkung
AG, GmbH, LVCHandelsregister LiechtensteinGeführt vom Amt für Justiz in Vaduz. Ein Register für das ganze Land — eine Abfrage genügt.
UK Ltd, UK PLC, LLPCompanies HouseGross- und Kleinschreibung, Satz- und Leerzeichen sowie „und“ und „&“ gelten als derselbe Name.
Irland Ltd, Irland PLCCROCompanies Registration Office, Dublin. Als einziges dieser Register erlaubt es eine Namensreservierung.

Bei einer britischen oder irischen Gesellschaft kommt eine weitere Liste dazu: Beide Register führen Begriffe, die nur mit vorheriger Zustimmung im Namen stehen dürfen.

So läuft es ab

Formular ausfüllen

Bis zu drei Wunschnamen, die gewünschte Gesellschaftsform und Ihre Branche.

Wir sehen nach

Im Handelsregister in Vaduz — bei einer Limited zusätzlich beim Companies House oder beim CRO.

Ergebnis per E-Mail

In der Regel innerhalb von 24 Stunden, mit einer Einschätzung zu jedem der genannten Namen.

Weiter zur Gründung

Passt der Name, können Sie unmittelbar bestellen. Reservieren lässt er sich in Liechtenstein nicht.

Häufige Fragen

Was kostet der Namens-Check?

Nichts. Die Abfrage im Handelsregister ist kostenlos und unverbindlich — auch dann, wenn wir für Sie zusätzlich beim Companies House oder beim CRO nachsehen.

Ob der Name auch eingetragen wird, ist eine rechtliche Frage. Sie geht an einen Rechtsanwalt, den Sie unmittelbar beauftragen.

Steht eine Firma aus der Schweiz oder aus Österreich meinem Namen im Weg?

Für die Eintragung in Vaduz nicht. Die Firmenausschliesslichkeit wirkt innerhalb Liechtensteins; eine Firma, die nur im Zefix oder im österreichischen Firmenbuch steht, hindert die Eintragung hier nicht.

Praktisch ist die Frage trotzdem berechtigt. Der Wirtschaftsraum ist klein und die Kundschaft grenzüberschreitend — ein Name, der einem Nachbarn zum Verwechseln ähnelt, bringt Verwirrung und im ungünstigen Fall Post von dessen Anwalt. Sagen Sie uns, wenn Sie auch in die Schweiz oder nach Österreich hinein tätig sein wollen; dann sehen wir dort mit nach.

Können Sie meinen Namen reservieren?

In Liechtenstein nicht. Das Handelsregister kennt keine Vormerkung; massgeblich ist die Anmeldung.

Eine Ausnahme ist Irland: Dort lässt sich ein Firmenname beim Companies Registration Office für eine begrenzte Zeit vormerken. Wenn Sie eine irische Gesellschaft gründen wollen, übernehmen wir das.

Prüfen Sie auch Marken und Domains?

Domains ja. Ob die passende Adresse noch frei ist, sehen Sie unmittelbar bei unserem eigenen Dienst Internet Providers nach — und können sie dort auch gleich sichern. Brauchen Sie dazu eine Website, übernimmt das unser Studio Neon Studio.

Marken nein. Der Namens-Check betrifft das Handelsregister. Das Markenrecht ist ein eigenes Feld — in Liechtenstein zudem eng mit dem schweizerischen verzahnt. Diese Prüfung nehmen wir nicht vor; dafür ist eine Patentanwaltskanzlei zuständig. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.

Was ist der Unterschied zwischen Verfügbarkeit und Eintragungsfähigkeit?

Verfügbarkeit heisst: Steht dieser Name schon im Register? Das ist eine Auskunft, die wir selbst einholen.

Eintragungsfähigkeit heisst: Nimmt das Amt für Justiz den Namen auch an? Das ist eine rechtliche Beurteilung und Sache eines Rechtsanwalts.

Darf der Firmenname englisch sein?

Ja. Fremdsprachige Firmenwortlaute sind zulässig, solange sie lesbar sind und niemanden in die Irre führen. Der Rechtsformzusatz richtet sich allerdings nach der tatsächlichen Form: Eine liechtensteinische Gesellschaft heisst AG oder GmbH, nicht „Ltd“ — auch wenn der Rest des Namens englisch ist.

Wollen Sie tatsächlich eine „Ltd“ führen, ist das eine britische oder irische Gesellschaft. Auch die gründen wir, und auch dafür prüfen wir den Namen.

Ich habe noch gar keine Idee für einen Namen.

Dann probieren Sie den Firmennamen-Generator. Er stellt aus Ihren Stichwörtern Vorschläge zusammen und übergibt die ausgewählten mit einem Klick in dieses Formular.

Namen prüfen lassen — oder gleich sprechen

Wenn Ihnen die Auskunft allein nicht reicht: Wir gehen Ihre Namen gerne am Telefon mit Ihnen durch und sagen Ihnen, welche Gesellschaftsform dazu passt.

Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845