Vertretungsbefugnis

Vertretungsbefugnis

Häufig ergibt sich, dass vom board of directors nur eine Person als für Österreich bzw. Deutschland vertretungsberechtigt werden soll. Es bedarf dann einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung bei folgender Vorgehensweise: Der Notar überzeugt sich von der Zusammensetzung des aktuellen board of directors. Das gesamte board of directors beschließt im Beisein des Notars die Übertragung der Vertretungsmacht auf diese Person, die in Deutschland tätig werden soll. Der Notar protokolliert die Zusammensetzung des boards of directors und den Beschluss über die Übertragung der Vertretungsbefugnis.

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