Verfügbare Gesellschaften in Liechtenstein
Geprüfte Gesellschaften mit Sitz in Liechtenstein, dazu Limiteds mit eingetragener Zweigniederlassung. Kennung nennen, Datenblatt erhalten.
Vor jedem Eintrag in dieser Liste steht eine Prüfung. Was dabei zu belegen war, lesen Sie weiter unten — samt der Frage, die in Liechtenstein alles andere bestimmt.
Sitzgesellschaft oder tätige Gesellschaft
Diese Unterscheidung entscheidet über die laufenden Kosten, über die erlaubte Tätigkeit und darüber, ob eine Bank ein Konto führt.
Die Sitzgesellschaft übt im Land kein Gewerbe aus und verwaltet eigenes Vermögen. Für sie verlangt Art. 180a PGR ein Verwaltungsmitglied mit Treuhänderbewilligung und Wohnsitz im Land — eine jährliche Position. Eine gewerbliche Tätigkeit bleibt ihr verwehrt.
Die tätige Gesellschaft hat eine Gewerbebewilligung und arbeitet hier tatsächlich. Sie braucht diese Position nicht.
In dieser Liste stehen Gesellschaften der zweiten Art. Die meisten Kunden haben ein Gewerbe im Sinn, darauf ist das Angebot ausgerichtet. Eine Sitzgesellschaft zur Vermögensverwaltung bekommen Sie ebenfalls von uns; die Position nach Art. 180a PGR übernimmt dann ein Treuhänder, mit dem wir zusammenarbeiten.
Der praktische Unterschied zeigt sich beim Konto: Für eine Gesellschaft mit Bewilligung und nachvollziehbarem Geschäft lässt sich eine Bankverbindung einrichten, und wir begleiten Sie dabei. Bei einer Sitzgesellschaft ohne Tätigkeit im Land tun sich Banken schwer.
Was die beiden Wege im Einzelnen bedeuten, steht unter Vorratsgesellschaft in Liechtenstein kaufen. Über die Kontoeröffnung entscheidet immer die Bank; eine Zusage dazu geben wir nicht.
Welche Unterlagen vorliegen müssen
Mit den Anteilen wandern die Verpflichtungen der Gesellschaft mit. Ohne vollständige Unterlagen nehmen wir nichts ins Angebot.
| Nachweis | Vorratsgesellschaft | Mantelgesellschaft |
|---|---|---|
| Auszug aus dem Handelsregister | immer, tagesaktuell | immer, tagesaktuell |
| Statuten und Beteiligungsverzeichnis | immer | immer, samt Änderungshistorie |
| Nachweis über das Kapital | immer | immer, mit Blick auf die Deckung |
| Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten | immer | immer, auch für frühere Eigentümer |
| Gewerbebewilligung | Stand und Voraussetzungen | samt Auflagen und bisheriger Nutzung |
| Stand bei der Steuerverwaltung | soweit erfasst | immer |
| Jahresrechnungen | entfällt mangels Geschäftsgang | immer, mit den Vorjahren |
| Exekutionen und Konkurs | Abfrage beim Landgericht, auch zur verkaufenden Partei | dieselbe Abfrage, zusätzlich zu den bisherigen Inhabern |
| Gewerbebewilligung | meist keine vorhanden | falls vorhanden, samt Auflagen |
Zur letzten Zeile: Eine Bewilligung hängt an der Tätigkeit und an den Personen, die sie ausüben. Sie geht beim Kauf einer Gesellschaft nicht ohne Weiteres auf den Erwerber über. Wenn Ihr Vorhaben eine braucht, klären wir das, bevor Sie sich für einen Eintrag entscheiden.
Wie der Kauf abläuft
- Kennung durchgeben. Wir senden Ihnen daraufhin das vollständige Datenblatt, samt Registerauszug und Betrag.
- Unterlagen sichten. Alle Belege stehen Ihnen zur Einsicht offen und dürfen extern geprüft werden. Reservieren können wir den Eintrag ebenfalls.
- Identifizierung. Ihre Angaben werden aufgenommen, der wirtschaftlich Berechtigte festgestellt und das Vorhaben dokumentiert. Das verlangt das Sorgfaltspflichtgesetz, und es kommt vor der Unterzeichnung, nicht danach.
- Verträge. Abtretung der Anteile, Änderung von Firma, Zweck und Sitz sowie der Wechsel in der Verwaltung.
- Zahlung und Übergabe. Der Kaufpreis läuft über ein Sperrkonto. Erst danach gehen Anteile und Firmenunterlagen an Sie.
- Register anpassen. Anmeldung beim Handelsregister, Neumeldung der wirtschaftlich Berechtigten.
Der dritte Schritt ist der, der am häufigsten unterschätzt wird. Wer die Unterlagen zur Person und zur Mittelherkunft schon bereithält, wenn er anfragt, verkürzt den Weg erheblich.
Was Sie dazunehmen können
| Leistung | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Gewerbebewilligung | Begleitung beim Antrag. Ohne sie bleibt die Gesellschaft eine Sitzgesellschaft. |
| Firma ändern | Ihr Wunschname, mit Vorabprüfung auf Zulässigkeit. |
| Sitz und Anschrift | Ein Sitz im Inland ist erforderlich. Er lässt sich bei uns führen. |
| Gewerbebewilligung | Begleitung beim Antrag, sofern Ihre Tätigkeit eine verlangt. |
| Bankkonto | Übernahme der bestehenden Verbindung oder Begleitung bei einer neuen. |
| Rechnungswesen | Buchführung und Jahresrechnung über unsere Partnerkanzleien. |
Gesellschaften mit Sitz ausserhalb Liechtensteins
Die Liste führt auch Limiteds aus England und Irland, Gesellschaften aus der Schweiz, Deutschland und Österreich sowie US-amerikanische LLCs.
Bei ihnen liegt der Wert oft in der eingetragenen Zweigniederlassung: Sie steht im Register des jeweiligen Landes und erlaubt den Auftritt vor Ort, ohne Neuerrichtung.
Ob Liechtenstein für Ihr Vorhaben überhaupt das richtige Land ist, sagen wir Ihnen offen. Der laufende Aufwand trägt sich nicht bei jedem Geschäft. Die Formen im Einzelnen stehen unter Rechtsformen in Liechtenstein.
Häufige Fragen
Weshalb fehlt der Betrag in der Übersicht?
Er richtet sich nach Rechtsform, Kapital, Alter, Guthaben und Vollständigkeit der Unterlagen. Zwischen einer jungen Vorratsgesellschaft und einer geprüften Mantelgesellschaft liegen Welten.
Sobald Sie den Eintrag benennen, steht der Betrag im Datenblatt. Einen Anhaltspunkt vorab gibt Preise Vorrats-GmbH.
Weshalb bleibt der Firmenname verdeckt?
Weil ein veröffentlichter Name den Wert der Gesellschaft mindert. Wer ihn kennt, sieht im Register, wie lange sie schon angeboten wird.
Sichtbar sind Rechtsform, Kapital, Gründungsjahr und Merkmale. Alles Weitere folgt, sobald Sie den Eintrag benennen.
Brauche ich einen Treuhänder?
Nur bei einer Sitzgesellschaft. Übt die Gesellschaft ein Gewerbe aus und hat die Bewilligung dafür, entfällt die Position nach Art. 180a PGR.
Genau darauf sind die Gesellschaften in dieser Liste angelegt. Planen Sie stattdessen eine reine Vermögensverwaltung ohne Tätigkeit im Land, richten wir Ihnen auch das ein. Den Treuhänder stellt in dem Fall ein Partnerbüro, mit dem wir zusammenarbeiten.
Kann ich mit Wohnsitz im Ausland kaufen?
Ja. Weder Wohnsitz noch Staatsangehörigkeit des Erwerbers stehen dem entgegen.
Die Anforderung an die Verwaltung bleibt davon unberührt: Ein qualifiziertes Mitglied mit Wohnsitz im Land muss vorhanden sein.
Wie lange dauert die Eintragung?
Darüber entscheidet das Handelsregister, nicht wir. Eine Frist sagen wir deshalb nicht zu.
Verfügen können Sie über die Gesellschaft bereits mit der Abtretung. Vorbereitet sind Datenblatt, Verträge und Anmeldung, sobald Ihre Unterlagen vollständig sind.
Und wenn ich selbst verkaufen möchte?
Dazu führt Gesellschaft verkaufen auf, was wir benötigen und wie sich der Wert bemisst.
Vollständige Abschlüsse, ein sauberer Steuerstand und eine aufrechte Gewerbebewilligung erhöhen den erzielbaren Preis spürbar.
Ein Eintrag interessiert Sie?
Geben Sie uns die Kennung durch. Registerauszug, Statuten und Betrag liegen Ihnen vor, ehe Sie sich binden.
Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
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Diese Seite ist eine allgemeine Darstellung, keine Beratung. Angaben zu einem bestimmten Eintrag finden sich ausschliesslich in dessen Datenblatt.
Verträge prüft ein Rechtsanwalt, steuerliche Fragen beantwortet ein Steuerberater. Diese Fachleute beauftragen Sie direkt; eine Empfehlung geben wir gerne.
Eintragungen verantwortet das Handelsregister, Bewilligungen die zuständige Behörde, die Kontoführung die Bank. Auf deren Bearbeitungsdauer haben wir keinen Einfluss und nennen daher keine.
Massgebend ist die Rechtslage, wie sie beim Erstellen dieser Übersicht bestand. Irrtum vorbehalten. Alle Leistungen werden durch befugte Personen erbracht.