Die GmbH in Liechtenstein
Die liechtensteinische GmbH kommt mit 10.000 Franken Kapital aus, der Hälfte der schweizerischen. Ob sie einen Treuhänder braucht, hängt allein daran, ob sie hier ein Gewerbe ausübt.
Wer in Liechtenstein tatsächlich arbeitet und die Gewerbebewilligung hat, führt eine gewöhnliche Betriebsgesellschaft. Erst wenn die GmbH im Land nichts unternimmt und nur eigenes Vermögen verwaltet, gilt sie als Sitzgesellschaft, und dann verlangt Art. 180a PGR ein Verwaltungsmitglied mit Treuhänderbewilligung.
Diese Seite nennt Kapital, Steuern, beide Wege und unseren Preis. Sie sagt auch, wann die Schweiz die vernünftigere Wahl wäre.
- Unsere Leistung: 2.500 Euro netto
- 10.000 Franken Kapital statt 20.000 in der Schweiz
- Statuten, Beurkundung, Handelsregister
- Sitz und Adresse auf Wunsch
Zu den 2.500 Euro kommen die Wege über die Ämter, die wir durchreichen: die Gewerbeanmeldung beim Amt für Volkswirtschaft mit 630 Euro, der Eintrag im Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten mit 85 und die UID-Nummer mit 96. Die öffentliche Beurkundung mit 750 fällt nur an, wenn keine vereinfachte Gründung möglich ist. Das Bestellformular weist jede Position einzeln aus.
Liechtenstein oder Schweiz: die Rechnung
Beide Länder liegen zwanzig Kilometer auseinander und rechnen in Franken. Was sie trennt, sind vier Posten.
| Liechtenstein | Schweiz | Was daraus folgt | |
|---|---|---|---|
| Mindestkapital | 10.000 CHF | 20.000 CHF | Hier sind 10.000 Franken weniger zu binden. Beide Beträge sind vollständig einzuzahlen. |
| Unsere Leistung | 2.500,- | 850,- | Der Abstand von 1.650 Euro geht auf die Wege über die liechtensteinischen Ämter zurück, die es in der Schweiz nicht gibt. |
| Person im Land | keine, solange die GmbH ein Gewerbe ausübt | beliebige zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz | Hier verlangt erst die Sitzgesellschaft ohne Gewerbe einen Treuhänder, dort jede GmbH eine Person mit Wohnsitz. |
| EWR-Zugang | ja | nein | Wer im Binnenmarkt tätig werden will, findet ihn nur auf dieser Seite der Grenze. |
Unsere Empfehlung ist keine. Beide Formen gründen wir, und welche günstiger liegt, hängt an Ihrem Vorhaben und Ihrer Steuersituation. Was wir sagen können: Wer den EWR-Zugang nicht braucht, sollte die Schweizer GmbH ernsthaft gegenrechnen.
Was die Gesellschaft an Steuern zahlt
Hier liegt der zweite Grund, aus dem Leute nach Liechtenstein kommen, und er ist einfacher gebaut als in den Nachbarländern.
Der Ertragssteuersatz beträgt 12,5 Prozent und gilt flach, ohne Progression und ohne kantonale Unterschiede. In der Schweiz variiert die Belastung je nach Kanton und Gemeinde erheblich; hier gibt es einen Satz für das ganze Land.
Fällig wird jedoch mindestens die Mindestertragssteuer von 1.800 Franken im Jahr, auch dann, wenn kein Gewinn anfällt. Eine ruhende Gesellschaft kostet also nicht nichts. Gerade bei einer Sitzgesellschaft gehört dieser Betrag neben die Treuhändervergütung, wenn Sie die jährlichen Kosten abschätzen.
Eine Besonderheit ist der Abzug für Eigenkapitalzinsen: Auf das modifizierte Eigenkapital darf ein kalkulatorischer Zins vom steuerbaren Ertrag abgezogen werden. Für eigenkapitalstarke Gesellschaften senkt das die tatsächliche Belastung spürbar.
Diese Angaben beschreiben das System in Grundzügen. Was in einem bestimmten Fall herauskommt, hängt an Ihrer Ansässigkeit, an Doppelbesteuerungsabkommen und an der Frage, wo die Geschäftsleitung tatsächlich sitzt. Das gehört zu einem Steuerberater, bevor gegründet wird, nicht danach.
Gewerbebewilligung oder Treuhänder
An dieser Weiche entscheidet sich, was die GmbH jährlich kostet und was sie tun darf. Sie hat nichts mit der Rechtsform zu tun, sondern mit dem Geschäft.
Der übliche Weg führt über die Gewerbebewilligung. Wer in Liechtenstein tatsächlich arbeitet, meldet das Gewerbe beim Amt für Volkswirtschaft an. Die GmbH ist dann eine gewöhnliche Betriebsgesellschaft, und Art. 180a PGR spielt keine Rolle. Diese Anmeldung kostet 630 Euro, einmalig, und wir reichen sie zum Selbstkostenpreis durch.
Der zweite Weg ist die Sitzgesellschaft. Sie übt im Land kein Gewerbe aus und verwaltet eigenes Vermögen. Für sie verlangt Art. 180a PGR, dass mindestens ein zur Geschäftsführung und Vertretung befugtes Mitglied der Verwaltung eine liechtensteinische Treuhänderbewilligung besitzt oder eine gleichwertige fachliche Qualifikation aufweist und im Land Wohnsitz hat.
Diese Person ist kein Briefkasten. Sie sitzt in der Verwaltung, zeichnet für die Gesellschaft und trägt dafür Verantwortung, auch gegenüber Behörden. Entsprechend prüft sie, mit wem und wofür sie das tut: Vor der Gründung stehen Fragen zu den wirtschaftlich Berechtigten, zur Herkunft der Mittel und zum geplanten Geschäft. Es ist dieselbe Prüfung, die später jede Bank vornimmt; sie fällt hier nur früher an.
Beides richten wir ein. Der Regelfall ist die tätige GmbH mit Gewerbebewilligung. Brauchen Sie eine Sitzgesellschaft, kommt der Treuhänder über ein Partnerbüro dazu, und seine Vergütung nennen wir Ihnen vorher; eine eigene Treuhänderbewilligung führen wir nicht.
Kapital, Anteile und Organe
- 10.000 Franken, vollständig einzuzahlenDer Betrag kann statt auf Franken auch auf Euro oder US-Dollar lauten. Eingezahlt wird er vor der Eintragung auf ein Kapitaleinzahlungskonto; die Bankbestätigung ist Voraussetzung für die Beurkundung.
- 100 Anteile zu 100 FrankenSo ist es in unserem Formular vorbelegt und so ist es üblich. Eine andere Stückelung ist möglich und wird bei mehreren Beteiligten oft gewählt, damit sich die Beteiligungsverhältnisse sauber abbilden lassen.
- Ein Gesellschafter genügtNatürliche oder juristische Personen, Wohnsitz beliebig, Zahl unbegrenzt. Die Beteiligung an einer liechtensteinischen GmbH setzt keinen Bezug zum Land voraus.
- Die Verwaltung führt die GeschäfteMindestens eine Person, und mindestens eine davon muss die Voraussetzungen des Art. 180a PGR erfüllen. Weitere Mitglieder dürfen im Ausland wohnen.
- RevisionsstelleFür die GmbH grundsätzlich vorgesehen; unter bestimmten Voraussetzungen kann darauf verzichtet werden. Ob das in Ihrem Fall geht, klären wir vor der Gründung.
Was die Gründung kostet
| Betrag | Geht an | Wofür | |
|---|---|---|---|
| Unsere Leistung | 2.500,- | uns | Firmennamen prüfen, Statuten aufsetzen, Gründungsunterlagen, Beurkundungstermin, Anmeldung beim Handelsregister und die Wege über die Ämter. |
| Stammkapital | 10.000 CHF | die Gesellschaft | Ihr eigenes Geld auf dem Konto Ihrer Gesellschaft. Nach der Eintragung frei verwendbar. |
| Gewerbeanmeldung | 630,- | Amt für Volkswirtschaft | Nötig, sobald die GmbH in Liechtenstein gewerblich tätig wird. Mit ihr entfällt der Treuhänder nach Art. 180a PGR. |
| Wirtschaftlich Berechtigte und UID | 85,- und 96,- | Amt für Justiz, UID-Stelle | Eintrag im Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten und die Zuteilung der UID-Nummer. |
| Beurkundung | 750,- | Handelsregister | Nur wenn keine vereinfachte Gründung möglich ist, etwa bei mehr als drei Gesellschaftern oder bei Sacheinlagen. Sonst entfällt die Position. |
| Mindestertragssteuer | 1.800 CHF | die Steuerverwaltung | Jährlich, auch ohne Gewinn. Gehört in jede Kostenrechnung, wird aber häufig vergessen. |
Alle unsere Beträge netto in Euro. Das Bestellformular rechnet Ihre Auswahl vor und weist jede Position einzeln aus. Alle Preise im Überblick: Preise.
Häufige Fragen zur liechtensteinischen GmbH
Warum kostet die Gründung 2.500 Euro?
Weil in Liechtenstein Wege über die Ämter dazukommen, die es in der Schweiz nicht gibt: die Gewerbeanmeldung beim Amt für Volkswirtschaft, der Eintrag im Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten und, wenn keine vereinfachte Gründung möglich ist, die öffentliche Beurkundung. Die Gebühren dafür reichen wir durch; die Arbeit daran steckt in unserem Betrag. In der Schweiz kostet unsere Leistung 850 Euro.
Dafür braucht die liechtensteinische GmbH nur 10.000 Franken Kapital statt 20.000 und hat Zugang zum EWR. Ob sich das rechnet, hängt an Ihrem Vorhaben.
Was kostet die Gesellschaft jährlich?
Bei einer tätigen GmbH sind es die Mindestertragssteuer von 1.800 Franken und die Buchhaltung. Die Mindestertragssteuer wird auch dann fällig, wenn kein Gewinn entsteht. Führen Sie die GmbH als Sitzgesellschaft, kommt die Vergütung des Treuhänders dazu.
Eine ruhende liechtensteinische Gesellschaft ist deshalb keine günstige Hülle. Wer eine Gesellschaft nur vorhalten will, sollte das durchrechnen, bevor er gründet.
Muss ich in Liechtenstein wohnen oder ansässig sein?
Nein. Gesellschafter dürfen im Ausland wohnen, in beliebiger Zahl, und auch weitere Mitglieder der Verwaltung.
Wer hier ein Gewerbe ausübt, braucht dafür die Bewilligung des Amts für Volkswirtschaft, aber keinen Wohnsitz im Land. Erst die Sitzgesellschaft ohne Gewerbe verlangt nach Art. 180a PGR eine Person mit Treuhänderbewilligung und Wohnsitz. Wo Sie selbst steuerlich ansässig sind, ist davon unabhängig und für Ihre eigene Besteuerung entscheidend; dazu ein Steuerberater.
Sind 12,5 Prozent wirklich alles?
Auf Ebene der Gesellschaft ist der Ertragssteuersatz flach 12,5 Prozent, mindestens aber 1.800 Franken. Dazu kommt der Abzug für Eigenkapitalzinsen, der die tatsächliche Belastung bei eigenkapitalstarken Gesellschaften senkt.
Was bei Ihnen persönlich ankommt, ist eine andere Rechnung. Ausschüttungen und Ihre eigene Ansässigkeit entscheiden darüber, und dabei greifen Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Frage gehört zu einem Steuerberater, bevor Sie gründen.
Kann ich später in die Schweiz oder nach Österreich umziehen?
Eine Sitzverlegung über die Grenze ist rechtlich möglich, aber aufwendig und in beiden Ländern von Voraussetzungen abhängig. In der Praxis läuft es häufiger auf eine Neugründung mit Übertragung des Geschäfts hinaus.
Beides hat steuerliche Folgen, die vorher zu klären sind. Wir gründen in allen genannten Ländern und sagen Ihnen, was formal nötig wäre; die steuerliche Beurteilung nimmt ein Steuerberater vor.
Wäre die AG oder die LVC besser?
Die AG verlangt 50.000 Franken Kapital und kostet 4.800 Euro. Sie lohnt sich, wenn Beteiligungen wechseln sollen oder Investoren aufgenommen werden.
Die LVC braucht kein Mindestkapital und kostet 2.490 Euro. Sie ist für Vorhaben gedacht, bei denen Beiträge in Arbeit und Ideen bestehen und noch keine Bewertung existiert. Für ein operativ tätiges Unternehmen mit klarem Geschäft ist die GmbH die naheliegende Form.
Zuerst der Name, dann der Rest
Die Namensprüfung kostet nichts und steht vor allem anderen. Danach klären wir das Gewerbe und die Unterlagen.
Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
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Diese Seite ist eine allgemeine Darstellung, keine Beratung. Sie gibt die Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts zur GmbH sowie das Steuersystem in Grundzügen wieder und würdigt kein bestimmtes Vorhaben.
Die rechtliche Beurteilung, insbesondere einzelner Statutenbestimmungen, nimmt ein Rechtsanwalt vor; die steuerliche ein Steuerberater. Das gilt besonders für die Frage, wo die Geschäftsleitung tatsächlich sitzt und welche Doppelbesteuerungsabkommen greifen. Beide beauftragen Sie unmittelbar; auf Wunsch nennen wir Partner.
Die genannten Kapitalbeträge, Steuersätze und Bestimmungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Unser Preis ist ein Nettobetrag in Euro für unsere Leistung; die Gewerbeanmeldung, Gebühren des Handelsregisters, gegebenenfalls die Beurkundung und Steuern kommen hinzu und werden im Bestellformular gesondert ausgewiesen. Wird die GmbH als Sitzgesellschaft geführt, kommt die jährliche Vergütung des Treuhänders dazu. Irrtum vorbehalten; massgeblich ist die Auftragsbestätigung. Alle Leistungen werden durch befugte Personen erbracht.