Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

Rechtsformen in Liechtenstein

Die EWIV braucht kein Kapital und ist rasch errichtet. Dafür haften ihre Mitglieder unbeschränkt und solidarisch für alles, was sie eingeht.

Diese beiden Sätze gehören zusammen gelesen. Wer nur den ersten kennt, hält die EWIV für eine günstige Gesellschaft und übersieht, dass sie das genaue Gegenteil einer Haftungsbeschränkung ist.

Sie ist auch kein Unternehmen. Ihr Zweck ist es, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern; einen eigenen Gewinn darf sie nicht anstreben. Diese Seite sagt, wofür sie damit taugt und wofür nicht.

Wir gründen keine EWIV. Der Gründungsvertrag regelt Zweck, Geschäftsführung, Beiträge, Aufnahme und Ausscheiden, und das ist Rechtsberatung. Was wir zu festen Preisen gründen, sind GmbH, AG, LVC und Limited.

Die Haftung ist der Preis für die Einfachheit

Warum verlangt eine Rechtsform kein Kapital? Weil es nichts zu schützen gibt: Die Gläubiger halten sich an die Mitglieder.

Die Mitglieder einer EWIV haften unbeschränkt und solidarisch für deren Verbindlichkeiten. Solidarisch heißt: Jedes Mitglied kann für den vollen Betrag in Anspruch genommen werden, nicht nur für seinen Anteil. Wer zahlt, kann sich anschließend bei den anderen erholen, trägt aber deren Ausfallrisiko.

Rechnen Sie diesen Punkt durch, bevor Sie beitreten. Sie haften dann auch für Entscheidungen, die andere Mitglieder in einem anderen Land getroffen haben.

Genau deshalb ist die EWIV kein Ersatz für eine GmbH. Wer eine Haftungsbeschränkung sucht, findet sie hier nicht — er findet das Gegenteil.

Ein Hilfsmittel, kein Unternehmen

Die EWIV soll die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder erleichtern. Einen eigenen Gewinn darf sie nicht anstreben, und das schränkt ihren Einsatz stark ein.

  • Was sie darfGemeinsam einkaufen, gemeinsam forschen, gemeinsam auf Ausschreibungen bieten, eine gemeinsame Vertriebs- oder Verwaltungsstelle betreiben. Ihre Tätigkeit muss mit der ihrer Mitglieder zusammenhängen und darf nur ergänzend sein.
  • Was sie nicht darfEin eigenes Geschäft auf eigene Rechnung betreiben, die Leitung ihrer Mitglieder übernehmen oder Anteile an ihnen halten. Wer sie als Holding einsetzen will, hat die falsche Form gewählt.
  • Wer beitreten kannGesellschaften und natürliche Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum. Mindestens zwei Mitglieder müssen aus verschiedenen Staaten kommen — der grenzüberschreitende Bezug ist zwingend.
  • Wie sie besteuert wirdErgebnisse werden nicht bei ihr, sondern bei den Mitgliedern erfasst, jeweils nach dem Recht ihres Ansässigkeitsstaats. Wie sich das im Einzelnen auswirkt, gehört zu einem Steuerberater.

Der grenzüberschreitende Bezug ist die zweite Hürde nach der Haftung. Zwei liechtensteinische Unternehmen können keine EWIV bilden; es braucht mindestens zwei EWR-Staaten.

Wann sie tatsächlich passt

 EWIVGmbHWas den Ausschlag gibt
Kapital keines 10.000 CHF Der einzige Punkt, in dem die EWIV vorn liegt.
Haftung unbeschränkt und solidarisch auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt Für die meisten Vorhaben allein entscheidend.
Zweck nur ergänzend zur Tätigkeit der Mitglieder, kein eigener Gewinn frei Ein eigenes Geschäft geht nur mit der GmbH.
Mitglieder mindestens zwei aus verschiedenen EWR-Staaten ein Gesellschafter genügt Ohne grenzüberschreitenden Bezug scheidet die EWIV aus.

Es bleibt ein schmaler Anwendungsbereich, und in ihm ist die EWIV gut: mehrere Unternehmen aus verschiedenen Ländern, die auf Dauer zusammenarbeiten wollen, ohne eine gemeinsame Tochter zu gründen und ohne dass eines die anderen beherrscht. Ein Forschungsverbund etwa, oder eine Bietergemeinschaft, die über einen einzelnen Auftrag hinausreicht.

Für alles andere ist die GmbH die richtige Antwort. Sie kostet 2.500 Euro und beschränkt die Haftung, statt sie zu erweitern.

Häufige Fragen zur EWIV

Hafte ich wirklich für alles?

Ja. Die Mitglieder haften unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Vereinigung. Jedes Mitglied kann für den vollen Betrag in Anspruch genommen werden und muss sich das Übrige bei den anderen holen.

Das schließt Verbindlichkeiten ein, die aus Entscheidungen anderer Mitglieder in anderen Ländern stammen. Wer diese Haftung nicht tragen will, sollte die EWIV nicht wählen.

Kann eine EWIV Gewinn machen?

Einen eigenen Gewinn darf sie nicht anstreben. Entsteht dennoch ein Überschuss, wird er den Mitgliedern zugerechnet und bei ihnen erfasst, nach dem Recht ihres jeweiligen Ansässigkeitsstaats.

Wer ein Unternehmen betreiben will, das selbst verdient, braucht eine Kapitalgesellschaft. Die EWIV ist ein Hilfsmittel für die Tätigkeit ihrer Mitglieder und nichts darüber hinaus.

Genügen zwei liechtensteinische Unternehmen?

Nein. Es braucht mindestens zwei Mitglieder aus verschiedenen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Der grenzüberschreitende Bezug ist zwingend und lässt sich nicht durch eine Niederlassung ersetzen.

Für eine Zusammenarbeit innerhalb eines Landes kommen andere Formen in Betracht, etwa eine gemeinsame GmbH oder eine vertragliche Vereinbarung ohne eigene Rechtsform.

Gründen Sie EWIV?

Nein. Der Gründungsvertrag ist der Kern der Sache: Zweck, Geschäftsführung, Beiträge, Aufnahme und Ausscheiden, dazu die Abstimmung mit dem Recht der beteiligten Staaten. Das ist Rechtsberatung.

Auf Wunsch nennen wir Ihnen jemanden. Was wir zu festen Preisen gründen, steht in der Übersicht.

Soll die Haftung beschränkt sein?

Dann ist es keine EWIV. Sagen Sie uns, was die Zusammenarbeit leisten soll — meist ist die GmbH die einfachere Antwort.

Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845

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