Die Einzelfirma in Liechtenstein
Die Einzelfirma braucht kein Kapital und keine Beurkundung. Was sie braucht, ist eine Gewerbebewilligung, und die bekommt nicht jeder.
Das unterscheidet Liechtenstein von seinen Nachbarn. In der Schweiz meldet man ein Einzelunternehmen an und arbeitet; hier steht vorher eine Bewilligung, die fachliche Voraussetzungen prüft. Wer das nicht weiss, plant an der Wirklichkeit vorbei.
Diese Seite sagt, was die Einzelfirma verlangt, wo ihre Haftung endet — nämlich nirgends — und wann der Wechsel in eine GmbH ansteht.
Wir gründen keine Einzelfirmen. Es gibt dabei nichts zu gründen, und die Bewilligung beantragen Sie selbst. Unser Gebiet beginnt dort, wo die Haftung beschränkt werden soll.
Die Bewilligung steht am Anfang
Eine gewerbliche Tätigkeit setzt in Liechtenstein eine Bewilligung voraus. Sie wird nicht für die Person allgemein erteilt, sondern für eine bestimmte Tätigkeit.
Geprüft werden dabei die fachlichen Voraussetzungen. Für viele Tätigkeiten ist ein Befähigungsnachweis nötig, und die Bewilligung hängt an einem Geschäftsführer, der diese Qualifikation mitbringt und die geforderten persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Für reglementierte Berufe kommen eigene Anforderungen hinzu.
Der Umfang dieser Prüfung hängt stark von der Tätigkeit ab. Handel, Handwerk, Beratung und Gastgewerbe werden verschieden behandelt, und was im Einzelfall verlangt wird, sagt Ihnen das zuständige Amt verbindlich — nicht diese Seite.
Rechnen Sie diese Station in Ihren Zeitplan ein. Sie steht vor allem anderen: vor Handelsregister, vor Konto und vor dem ersten Auftrag.
Dieselbe Bewilligungspflicht trifft übrigens auch eine GmbH oder AG, die ein Gewerbe betreibt. Sie ist kein Nachteil der Einzelfirma, sondern eine Eigenheit des Landes.
Die Haftung kennt keine Grenze
Eine Einzelfirma ist keine juristische Person. Sie ist der Inhaber selbst unter einem Firmennamen, und daraus folgt alles Weitere.
Ein Anspruch gegen die Firma ist ein Anspruch gegen die Person: gegen ihr Konto, ihr Fahrzeug, ihre Wohnung. Umgekehrt greift eine private Schuld auf das Geschäftsvermögen durch. Getrennt sind die beiden nur in der Buchhaltung.
Für eine beratende Tätigkeit ohne grössere Verbindlichkeiten ist das vertretbar. Sobald Waren eingekauft, Personal angestellt, Räume gemietet oder Aufträge mit Gewährleistung übernommen werden, wächst das Risiko schnell über das hinaus, was jemand privat tragen möchte.
Eine Betriebshaftpflicht deckt einen Teil ab, aber nicht Verträge, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Wo ihre Grenze verläuft, gehört mit einem Versicherungsfachmann besprochen.
Einzelfirma und GmbH nebeneinander
| Einzelfirma | GmbH | Was daraus folgt | |
|---|---|---|---|
| Kapital | keines | 10.000 CHF, voll einzuzahlen | Der Einstieg ist billiger, das Kapital der GmbH aber nicht verloren. |
| Haftung | unbeschränkt, mit dem Privatvermögen | auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | Der einzige Unterschied, der im Ernstfall zählt. |
| Treuhänder | nie erforderlich | nur als Sitzgesellschaft ohne Gewerbe im Land | Wer gewerblich arbeitet, braucht in beiden Fällen keinen. Die Einzelfirma ist auch dann frei davon, wenn sie kein Gewerbe ausübt. |
| Gewerbebewilligung | erforderlich | erforderlich | Kein Unterschied. Sie hängt an der Tätigkeit, nicht an der Rechtsform. |
| Buchführung | einfache Aufzeichnungen bis zur Umsatzgrenze | kaufmännische Buchführung mit Jahresrechnung | Der laufende Aufwand ist der Posten, den Gründer am häufigsten unterschätzen. |
Die dritte Zeile fällt für die Einzelfirma nie ins Gewicht, für die GmbH nur dann, wenn diese im Land kein Gewerbe ausübt. Wer allein und ohne grössere Verbindlichkeiten arbeitet, fährt mit der Einzelfirma günstiger, und der Grund dafür steht in der letzten Zeile, nicht beim Treuhänder.
Für die Einzelfirma brauchen Sie uns nicht: Sie entsteht mit der Aufnahme der Tätigkeit, und die Gewerbebewilligung beantragen Sie selbst. Unser Gebiet beginnt dort, wo die Haftung beschränkt werden soll. Was die GmbH kostet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Wann der Wechsel ansteht
- Der erste AngestellteMit Personal kommt die Haftung für Fehler anderer. Ab hier steht Ihr Privatvermögen für Risiken ein, die Sie nicht selbst verursacht haben.
- Der erste grosse AuftragMit dem Volumen wächst die Gewährleistung. Ein einzelner Schadensfall kann die Ersparnisse mehrerer Jahre kosten.
- Ein zweiter BeteiligterEine Einzelfirma hat genau einen Inhaber. Kommt jemand dazu, braucht es eine andere Rechtsform, und die GmbH ist dann fast immer die einfachste.
- Der VerkaufEine Einzelfirma lässt sich schwer übertragen: Verträge, Vermögensgegenstände und Bewilligungen gehen einzeln über, jeweils mit Zustimmung der Gegenseite. Anteile an einer GmbH wechseln in einem Schritt.
Die GmbH gründen wir für 2.500 Euro. Wie das bestehende Geschäft steuerlich am besten übergeht, beurteilt ein Steuerberater; auf Wunsch nennen wir Partner.
Häufige Fragen zur Einzelfirma
Bekomme ich die Gewerbebewilligung sicher?
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Geprüft werden die fachlichen Voraussetzungen für die konkrete Tätigkeit, und für viele Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis nötig, der an einen entsprechend qualifizierten Geschäftsführer geknüpft ist.
Verbindlich Auskunft gibt nur das zuständige Amt. Klären Sie das, bevor Sie andere Schritte einleiten — es ist die Station, an der Vorhaben scheitern.
Muss ich ins Handelsregister?
Das hängt an Art und Umfang der Tätigkeit. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe ist einzutragen, kleinere Tätigkeiten sind es nicht zwingend.
Viele tragen sich freiwillig ein, weil Banken und Auftraggeber einen Auszug sehen wollen. Mit dem Eintrag kommen allerdings zusätzliche Pflichten, unter anderem bei der Rechnungslegung.
Brauche ich einen Treuhänder wie bei der GmbH?
Nein. Art. 180a PGR betrifft die Verwaltung juristischer Personen. Eine Einzelfirma ist keine, also gilt die Vorschrift für sie nicht.
Sie braucht ihn auch dann nicht, wenn sie kein Gewerbe ausübt. Eine GmbH dagegen kommt nur mit Gewerbebewilligung ohne Treuhänder aus. Der eigentliche Preis der Einzelfirma steht woanders: Sie haften mit allem, was Sie haben.
Zahle ich als Einzelunternehmer weniger Steuern?
Nicht grundsätzlich. Der Gewinn zählt zu Ihrem persönlichen Erwerb und wird bei Ihnen besteuert. Eine GmbH versteuert ihren Gewinn selbst mit 12,5 Prozent, mindestens 1.800 Franken, und was Sie daraus entnehmen, wird bei Ihnen erfasst.
Welche Form günstiger liegt, hängt vom Gewinn und von Ihrer übrigen Lage ab. Das ist eine Rechnung für einen Steuerberater.
Gründen Sie auch Einzelfirmen?
Nein. Es gibt dabei nichts zu gründen: Sie beantragen die Gewerbebewilligung und, wo nötig, den Handelsregistereintrag. Dafür brauchen Sie keine Begleitung.
Was wir tun: den Firmennamen prüfen, ohne Berechnung, und die GmbH gründen, sobald die Haftung beschränkt werden soll.
Soll die Haftung beschränkt werden?
Dann ist die GmbH der nächste Schritt. Wenn Sie unsicher sind, ob es schon so weit ist, rufen wir Sie an.
Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
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Diese Seite ist eine allgemeine Darstellung, keine Beratung. Sie gibt die Grundzüge der Einzelfirma wieder und würdigt kein bestimmtes Vorhaben. Welche Voraussetzungen für eine Gewerbebewilligung im Einzelfall gelten, sagt verbindlich die zuständige Behörde.
Die steuerliche Beurteilung, auch beim Übergang in eine GmbH, nimmt ein Steuerberater vor; Fragen zur Haftung und zu Versicherungen gehören zu einem Rechtsanwalt beziehungsweise einem Versicherungsfachmann. Alle beauftragen Sie unmittelbar, auf Wunsch nennen wir Partner.
Die genannten Beträge und Bestimmungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Irrtum vorbehalten. Alle Leistungen werden durch befugte Personen erbracht.