Die Aktiengesellschaft in Liechtenstein

Rechtsformen in Liechtenstein

Die liechtensteinische AG braucht 50.000 Franken und damit die Hälfte der schweizerischen. Wer sie hält, steht nicht im öffentlichen Register.

Sie ist die Form für Beteiligungen: für Holdingstrukturen, für Vorhaben mit wechselnden Aktionären und überall dort, wo Anteile ohne Registeränderung übergehen sollen. Für den reinen Betrieb eines Unternehmens genügt meist die GmbH, und sie kostet weniger.

Diese Seite nennt Kapital, Organe und unseren Preis. Vorher steht die Frage, die über den Nutzen der ganzen Konstruktion entscheidet: wo die Gesellschaft tatsächlich geführt wird.

  • Unsere Leistung: ab 4.800 Euro netto
  • Gewerbeanmeldung beim Amt für Volkswirtschaft
  • Statuten, Zeichnung, Beurkundung, Register
  • Aktienbuch und Verzeichnis mit angelegt

Handelsregistergebühr, Gewerbeanmeldung und, wo keine vereinfachte Gründung möglich ist, die Beurkundung gehen nicht an uns und stehen im Bestellformular mit eigenem Betrag. Führen Sie die AG als Sitzgesellschaft ohne Gewerbe im Land, kommt die jährliche Vergütung des Treuhänders nach Art. 180a PGR dazu; wir nennen sie Ihnen vorher.

Die Frage, die vor allen anderen kommt

Wer eine Gesellschaft in Liechtenstein gründet, sollte wissen, was sie im Ausland wert ist. Die Antwort hängt nicht am Gründungsort, sondern daran, wo tatsächlich entschieden wird.

Die meisten Staaten knüpfen die Steuerpflicht einer Gesellschaft an zwei Anknüpfungspunkte: den Sitz und den Ort der Geschäftsleitung. Wird eine liechtensteinische AG in Wirklichkeit aus München, Wien oder Zürich geführt, kann die dortige Finanzverwaltung sie als im eigenen Land ansässig behandeln — mit den Steuerfolgen, die das hat.

Ein Treuhänder allein schafft diese Substanz nicht. Wo er verlangt ist, erfüllt er eine gesellschaftsrechtliche Vorschrift; eine tatsächliche Geschäftstätigkeit vor Ort ersetzt er nicht. Wer den Unterschied nicht kennt, baut auf Sand.

Umgekehrt gilt: Wird die Gesellschaft hier wirklich geführt, sind Räume, Personal und Entscheidungen hier verortet, dann trägt die Konstruktion. Das ist keine Formalie, sondern eine Frage der Einrichtung, und sie kostet Geld.

Ob eine bestimmte Struktur trägt, beurteilt ein Steuerberater, der Liechtenstein und Ihr Wohnsitzland kennt, und zwar bevor gegründet wird. Wir sagen Ihnen offen, wenn wir den Eindruck haben, dass diese Frage noch nicht geklärt ist. Beurteilen dürfen wir sie nicht.

Kapital und Aktien

Das Aktienkapital beträgt mindestens 50.000 Franken und kann statt auf Franken auch auf Euro oder US-Dollar lauten.

Eingezahlt wird vor der Eintragung auf ein Kapitaleinzahlungskonto; ohne die Bankbestätigung findet keine Beurkundung statt. Üblich und in unserem Formular vorbelegt sind 50 Aktien zu je 1.000 Franken.

Zum Vergleich: Die schweizerische AG verlangt 100.000 Franken, von denen mindestens 50.000 einzuzahlen sind. Der Unterschied im tatsächlich benötigten Bargeld ist also klein; der Unterschied im gezeichneten Kapital, das im Ernstfall nachgefordert werden kann, ist es nicht.

Die Aktionäre stehen nicht im Öffentlichkeitsregister. Eingetragen sind Firma, Sitz, Kapital und die Organe. Wer die Aktien hält, führt die Gesellschaft in ihrem Aktienbuch, und zusätzlich ist zu erfassen, wer wirtschaftlich dahintersteht. Beides liegt bei der Gesellschaft und ihrem Treuhänder, nicht öffentlich einsehbar — Behörden und Banken erhalten im Rahmen ihrer Befugnisse Zugang.

Bei der GmbH ist die Lage anders und das Kapital mit 10.000 Franken deutlich niedriger. Wer keine wechselnden Beteiligungen erwartet, fährt dort günstiger.

Organe und laufende Pflichten

 Was verlangt istMindestensIm Öffentlichkeitsregister
Aktionäre Natürliche oder juristische Personen, Wohnsitz beliebig 1 nein
Verwaltungsrat Ein oder mehrere Mitglieder 1 ja, mit Zeichnungsberechtigung
Treuhänder Nur bei der Sitzgesellschaft ohne Gewerbe im Land: Bewilligung oder gleichwertige Qualifikation und Wohnsitz in Liechtenstein, Art. 180a PGR. Mit Gewerbebewilligung entfällt er. 0 oder 1 ja, wenn vorhanden
Revisionsstelle Für die AG vorgesehen 1 ja

Jährlich anzufertigen sind Jahresrechnung und Steuererklärung. Die Ertragssteuer beträgt 12,5 Prozent, mindestens jedoch 1.800 Franken, und diese Mindestertragssteuer fällt auch ohne Gewinn an. Rechnen Sie sie zur Buchhaltung hinzu, wenn Sie die laufenden Kosten abschätzen, und bei einer Sitzgesellschaft zusätzlich die Treuhändervergütung.

Eine AG, die nichts tut, kostet also jedes Jahr Geld. Wer eine Gesellschaft nur vorhalten will, sollte das vorher durchrechnen; oft ist die Limited für diesen Zweck geeigneter.

Wofür die AG hier genommen wird

  • Als Holding über BeteiligungenBeteiligungserträge und Veräußerungsgewinne sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Ertragssteuer ausgenommen. Für das Halten von Tochtergesellschaften ist das der übliche Aufbau.
  • Wo Anteile wechseln sollenAktien gehen durch Übertragung über, ohne Änderung im Öffentlichkeitsregister. Bei der GmbH ist jede Verschiebung ein Registervorgang.
  • Wo mehrere Familienstämme beteiligt sindVerschiedene Aktienkategorien und Stimmrechtsgestaltungen lassen sich in den Statuten abbilden. Das ist der Grund, aus dem Familienunternehmen zur AG greifen.
  • Nicht als leere HülleOhne tatsächliche Führung im Land trägt die Konstruktion im Ausland nicht, und die jährlichen Kosten laufen trotzdem. Das ist die häufigste Fehlvorstellung, die uns begegnet.

Häufige Fragen zur liechtensteinischen AG

Bleibt geheim, wem die Aktien gehören?

Aus dem Öffentlichkeitsregister geht es nicht hervor; dort stehen Firma, Sitz, Kapital und Organe. Die Gesellschaft führt aber ein Aktienbuch, und wer wirtschaftlich dahintersteht, ist zu erfassen.

Diese Angaben liegen bei der Gesellschaft und ihrem Treuhänder. Behörden erhalten unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zugang, ebenso Banken im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten. Wer mit vollständiger Unauffindbarkeit rechnet, rechnet falsch — und wer sie anbietet, arbeitet mit Vorstellungen von vorgestern.

Reicht es, wenn der Treuhänder hier sitzt?

Für die Eintragung ja, für die steuerliche Anerkennung im Ausland nicht unbedingt. Art. 180a PGR ist eine gesellschaftsrechtliche Vorschrift; er sagt nichts darüber, wo die Geschäftsleitung tatsächlich liegt.

Wird die Gesellschaft in Wirklichkeit aus einem anderen Land geführt, kann die dortige Finanzverwaltung sie als dort ansässig behandeln. Diese Frage gehört vor die Gründung und zu einem Steuerberater, der beide Länder kennt.

AG oder GmbH?

Die GmbH braucht 10.000 Franken und kostet bei uns 2.500 Euro, die AG braucht 50.000 und kostet 4.800. Für ein Unternehmen mit festem Gesellschafterkreis ist die GmbH die naheliegende Wahl.

Zur AG greift man, wenn Beteiligungen wechseln sollen, wenn Investoren dazukommen oder wenn verschiedene Aktienkategorien gebraucht werden. Auch als Holding über Tochtergesellschaften ist sie der übliche Aufbau.

Was kostet die AG jährlich?

Regelmäßig drei Posten: die Revisionsstelle, die Buchhaltung und die Mindestertragssteuer von 1.800 Franken. Die Mindestertragssteuer fällt auch dann an, wenn kein Gewinn entsteht. Wird die AG als Sitzgesellschaft ohne Gewerbe im Land geführt, kommt als vierter Posten die Vergütung des Treuhänders dazu.

Kommt tatsächliche Substanz hinzu, also Räume und Personal im Land, steigen die Kosten weiter. Das ist keine Schikane, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Struktur im Ausland trägt.

Kann ich die AG später in eine GmbH umwandeln?

Das liechtensteinische Recht kennt die Umwandlung. Die Gesellschaft bleibt dabei dieselbe, Verträge und Registernummer laufen weiter.

Umsonst ist es nicht: Es braucht Umwandlungsunterlagen, Beurkundung und Registereintrag. Wer absehbar bei einer der beiden Formen landet, sollte sie gleich wählen.

Klären Sie zuerst die Substanzfrage

Vor Kapital und Statuten steht, ob die Gesellschaft hier geführt werden kann. Sagen Sie uns, was geplant ist — wir sagen Ihnen offen, ob es passt.

Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845

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