Preise für eine Vorrats-GmbH in Liechtenstein

Vorratsgesellschaft Liechtenstein

Der Kauf besteht aus zwei Beträgen: dem Preis der Gesellschaft und unserem Honorar für die Übernahme. Was Sie damit nicht kaufen, ist die Gewerbebewilligung.

Dieser Satz steht bewusst ganz oben, weil er in vielen Angeboten fehlt. Eine Bewilligung hängt an der Tätigkeit und an der Person, die sie ausübt, nicht an der Gesellschaft. Sie geht deshalb beim Kauf nicht mit über.

Diese Seite sagt, woraus sich der Preis zusammensetzt, welche Wege über die Ämter dazukommen und was jährlich anfällt. Beträge für die Gesellschaft selbst nennen wir erst, wenn feststeht, welche es wird.

  • Kaufpreis und Honorar getrennt ausgewiesen
  • Kapital nachweislich einbezahlt
  • Gewerbeanmeldung übernehmen wir mit
  • Festes Angebot vor der Beauftragung

Die aktuell verfügbaren Gesellschaften stehen unter verfügbare Gesellschaften, anonymisiert dargestellt. Was eine Vorratsgesellschaft ist und worin sie sich von einem Mantel unterscheidet, steht unter Vorratsfirmen.

Was der Kauf nicht enthält

Eine Gesellschaft zu besitzen und mit ihr arbeiten zu dürfen, sind in Liechtenstein zwei verschiedene Dinge. Das erste bekommen Sie mit dem Abtretungsvertrag, das zweite beim Amt für Volkswirtschaft.

Die Gewerbebewilligung wird nicht mitgekauft. Sie wird für eine bestimmte Tätigkeit erteilt und setzt voraus, dass eine Person mit der nötigen Qualifikation dafür einsteht. Beides ändert sich mit dem Eigentümer, also ist die Bewilligung neu zu beantragen. Was das Amt verlangt, hängt an der Branche.

Wir übernehmen die Anmeldung. Sie steht mit 630 Euro als eigene Position im Bestellformular und geht nicht an uns, sondern an das Amt.

Wer kein Gewerbe ausübt, braucht sie nicht — dann ist die Gesellschaft aber eine Sitzgesellschaft, und für die verlangt Art. 180a PGR ein Verwaltungsmitglied mit Treuhänderbewilligung und Wohnsitz im Land. Das ist eine jährliche Position und der teurere der beiden Wege.

Über die Bewilligung entscheidet das Amt, nicht wir. Eine Frist dafür sagen wir nicht zu, und eine Zusage über den Ausgang erst recht nicht. Was wir vorher sagen können: ob Ihre Tätigkeit überhaupt bewilligungspflichtig ist und welche Nachweise erfahrungsgemäss verlangt werden.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

Sie zahlen einmal für die Gesellschaft und einmal für die Arbeit an der Übernahme. Die Trennung ist nicht kosmetisch: Der Erwerb von Anteilen trägt keine Mehrwertsteuer, unsere Arbeit schon.

 BetragWas darin steckt
Kaufpreis der Gesellschaft auf Anfrage Die Stammanteile an einer im Handelsregister eingetragenen liechtensteinischen GmbH samt Statuten, Handelsregisterauszug, Kontonachweis und den Beschlüssen seit der Errichtung.
Honorar für die Übernahme auf Anfrage Abtretungsvertrag, Beschlüsse, Anmeldung beim Handelsregister, Identifizierung nach dem Sorgfaltspflichtgesetz und die Begleitung bis zum Eintrag. Netto, dazu 8,1 Prozent Mehrwertsteuer.
Kontoguthaben der Gesellschaft Kontostand am Stichtag Sie lösen es bei der Übernahme ab, und es verbleibt der Gesellschaft. Abgerechnet wird nach Kontoauszug zum Stichtag. Der liegt fast immer unter den 10.000 Franken des Nennkapitals, weil seit der Errichtung Gebühren und Buchhaltung daraus beglichen wurden.
Gewerbeanmeldung 630,- Amt für Volkswirtschaft. Nötig, sobald die Gesellschaft hier gewerblich tätig wird. Reichen wir zum Selbstkostenpreis durch.
Wirtschaftlich Berechtigte und UID 85,- und 96,- Eintrag im Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten beim Amt für Justiz und, falls noch keine vorliegt, die UID-Nummer.
Gebühren des Handelsregisters nach Tarif Für die Eintragung der Änderungen. Rechnet das Amt für Justiz unmittelbar ab; die Höhe hängt davon ab, wie viel zugleich geändert wird.

Eine öffentliche Beurkundung fällt bei der Übernahme nicht an. Sie gehört zur Gründung, und gegründet wird hier nichts. Unsere beiden Beträge stehen einzeln in Ihrem Angebot, bevor Sie unterschreiben.

Was jedes Jahr anfällt

Diese Posten sind der Grund, warum eine liechtensteinische Gesellschaft nicht als günstige Hülle taugt. Sie laufen ab der Übernahme, unabhängig davon, ob Umsatz entsteht.

  • Mindestertragssteuer, 1.800 FrankenWird auch dann fällig, wenn kein Gewinn anfällt. Das ist die verlässlichste Zahl in dieser Rechnung und wird beim Kauf am häufigsten übersehen.
  • Ertragssteuer, 12,5 ProzentFlach, ohne Progression und ohne Unterschiede zwischen den Gemeinden. Was in Ihrem Fall herauskommt, hängt an Ihrer Ansässigkeit und an Doppelbesteuerungsabkommen; das gehört zu einem Steuerberater.
  • Buchhaltung und JahresrechnungLaufen ab dem Tag der Übernahme weiter. Das Geschäftsjahr endet unabhängig davon, ob schon gearbeitet wurde.
  • Nur ohne Gewerbe: der TreuhänderFühren Sie die Gesellschaft als Sitzgesellschaft, kommt die jährliche Vergütung des Verwaltungsmitglieds nach Art. 180a PGR dazu. Wir nennen sie im Angebot; im Bestellformular steht sie nicht, weil sie vom Fall abhängt.
  • Das BankkontoNach dem Eigentümerwechsel prüft die Bank neu, ob sie das Konto weiterführt. Diese Entscheidung liegt allein bei ihr. Wir stellen die Unterlagen zusammen und begleiten das Verfahren, versprechen aber keinen Ausgang.

Die Mehrwertsteuer ist eine eigene Frage. Der Normalsatz liegt bei 8,1 Prozent; ob und ab wann eine Eintragung nötig ist, hängt am Umsatz und an der Art der Leistung.

Warum keine Verbindlichkeiten bestehen können

Wir versprechen das nicht, es ergibt sich aus der Bauart. Die Gesellschaft ist zu dem einen Zweck errichtet worden, später übergeben zu werden, und hat seither nichts unternommen.

Wo nie gearbeitet wurde, gibt es niemanden, dem etwas geschuldet sein könnte: keine Lieferanten, keine Verträge, kein Personal. Das eingezahlte Kapital liegt unberührt, abzüglich der Gebühren und der Buchhaltung.

Nachprüfen lässt sich das, und wir legen es Ihnen vor: den tagesaktuellen Handelsregisterauszug, die Jahresrechnungen seit der Errichtung, den Kontonachweis und die Beschlüsse.

Dazu kommt eine Pflicht, die vielen erst bei der Übernahme begegnet: Nach dem Sorgfaltspflichtgesetz ist die Identifizierung neu vorzunehmen. Herkunft der Mittel und Zweck der Gesellschaft sind zu dokumentieren, gegenüber der Bank ebenso wie gegenüber einer beteiligten Treuhandstelle. Das kostet Unterlagen, aber es schützt auch Sie.

Anders liegt es bei einem Mantel, der einmal in Betrieb war und heute stillsteht. Dort ist die Vergangenheit der erste Prüfpunkt, nicht der letzte. Beides nebeneinander steht unter Vorratsfirmen.

Was wir zusätzlich übernehmen können

Jede Position lässt sich einzeln beauftragen und steht mit festem Betrag in Ihrem Angebot.

LeistungWas dazugehört
Firmenwortlaut ändern Prüfung der Zulässigkeit, Gesellschafterbeschluss, Statutenänderung und Anmeldung beim Handelsregister. Der Zweck der Gesellschaft hängt mit der Gewerbebewilligung zusammen und wird dabei mitbedacht.
Geschäftsführung wechseln Abberufung und Neubestellung, Zeichnungsberechtigung und Anmeldung. Bei einer Sitzgesellschaft ist dabei das Verwaltungsmitglied nach Art. 180a PGR zu erhalten.
Gewerbeanmeldung Vorprüfung, ob Ihre Tätigkeit bewilligungspflichtig ist, Antrag beim Amt für Volkswirtschaft und Begleitung bis zum Bescheid.
Firmensitz in Liechtenstein Adresse mit Postbearbeitung, wenn Sie am Sitz keine eigenen Räume unterhalten. Steht im Bestellformular mit Monatsgebühr, Einrichtung und Kaution.
Bankkonto Zusammenstellen der Unterlagen und Begleitung bis zum Entscheid, den die Bank allein trifft.
Beglaubigungen und Apostillen Für den Einsatz der Unterlagen im Ausland, etwa gegenüber einer ausländischen Bank oder Behörde.

Alle unsere Beträge netto in Euro. Gebühren der Ämter reichen wir zum Selbstkostenpreis durch und weisen sie im Angebot einzeln aus. Alle Preise im Überblick: Preise.

Häufige Fragen zum Preis

Warum nennen Sie keinen Betrag?

Weil keine zwei der verfügbaren Gesellschaften gleich liegen: Alter, Kontostand und die Frage, ob schon eine UID vergeben ist, unterscheiden sich. Eine einzelne Zahl auf dieser Seite würde genau das verschweigen.

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben, dann erhalten Sie ein Angebot, in dem die Gesellschaft, unsere Arbeit und jede gewünschte Zusatzleistung mit festem Betrag stehen.

Kann ich sofort Rechnungen schreiben?

Sobald die Gesellschaft Ihnen gehört, dürfen Sie über sie bestimmen. Für eine gewerbliche Tätigkeit brauchen Sie aber die Bewilligung des Amts für Volkswirtschaft, und die wird nicht mitgekauft.

Wer darauf angewiesen ist, sollte den Antrag parallel zur Übernahme aufsetzen. Wie lange das Amt dafür braucht, sagen wir nicht zu; die Entscheidung liegt dort.

Brauche ich einen Treuhänder?

Nur wenn die Gesellschaft im Land kein Gewerbe ausübt. Dann ist sie eine Sitzgesellschaft, und Art. 180a PGR verlangt ein Verwaltungsmitglied mit Treuhänderbewilligung und Wohnsitz in Liechtenstein.

Mit Gewerbebewilligung entfällt diese Position. Das ist der Regelfall unserer Kunden. Brauchen Sie dennoch eine Sitzgesellschaft, richten wir sie ein und holen den Treuhänder über ein Partnerbüro dazu.

Ist das Stammkapital im Kaufpreis enthalten?

Nein, das läuft als eigene Position. Der Betrag gehört weiterhin der Gesellschaft und dient Ihnen nach der Übernahme als Betriebsmittel.

Abgerechnet wird nach Kontoauszug zum Stichtag, nicht nach dem Nennbetrag von 10.000 Franken. Aus dem Kapital sind seit der Errichtung Gebühren und Buchhaltung bestritten worden; wie viel übrig ist, steht im Angebot.

Muss ich nach Liechtenstein reisen?

Für die Abtretung nicht. Für die Anmeldung beim Handelsregister sind beglaubigte Unterschriften nötig; die Beglaubigung ist auch im Ausland möglich, je nach Land mit Apostille.

Die Bank hat eigene Anforderungen. Ein Teil der Institute besteht auf einem Termin vor Ort, ein anderer nicht. Wir klären das ab, bevor Sie uns beauftragen.

Wie lange dauert die Übernahme?

Über die Eintragung entscheidet das Handelsregister, über die Bewilligung das Amt für Volkswirtschaft. Fristen dafür nennen wir nicht, weil sie nicht bei uns liegen.

Unser Teil liegt vor, sobald Ihre Ausweisdokumente und die Angaben zur künftigen Tätigkeit da sind. Mit dem Abtretungsvertrag gehören Ihnen die Anteile, und ab diesem Zeitpunkt bestimmen Sie über die Gesellschaft.

Wäre eine Neugründung günstiger?

An den reinen Kosten gemessen meistens ja: Unsere Leistung für eine neue GmbH in Liechtenstein kostet 2.500 Euro. Dafür kommt bei der Gründung die öffentliche Beurkundung dazu, die bei einer Übernahme entfällt.

Was den Ausschlag gibt, ist die Phase vor dem Registereintrag. In dieser Zeit handelt der Gründer für etwas, das rechtlich noch nicht existiert, und haftet dafür mit dem eigenen Vermögen. Bei einer Übernahme ist diese Phase längst vorbei.

Was ist mit der Schweiz nebenan?

Dort ist die Übernahme schlanker: Die Abtretung von Stammanteilen verlangt nur Schriftform, und eine Gewerbebewilligung kennt das Schweizer Recht nur für bestimmte Branchen. Dafür bindet die Schweizer GmbH 20.000 Franken statt 10.000, und der Zugang zum EWR fehlt.

Die Zahlen dazu stehen unter Preise Vorrats-GmbH Schweiz. Was in Ihrem Fall günstiger liegt, hängt am Vorhaben, nicht am Kaufpreis.

Zuerst die Tätigkeit, dann der Preis

Sagen Sie uns, was die Gesellschaft tun soll. Daran hängt, ob eine Bewilligung nötig ist und ob ein Treuhänder dazukommt — und damit der ganze Rest der Rechnung.

Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363

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