Kostenlose Broschüren, bevor Sie sich festlegen
Eine Rechtsform wählt man einmal und lebt dann jahrelang mit ihr — die Unterlagen sind dazu da, diesen einen Griff vorzubereiten.
Ein Wechsel der Form ist später möglich, aber er kostet Geld, Zeit und Nerven, und je nach Konstruktion bringt er steuerliche Folgen mit sich. Wer vorher eine Stunde liest, spart sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vielfaches davon.
- Vorbereitung statt Bauchgefühl
- Sieben Titel, frei kombinierbar
- Sofort als Datei verfügbar
- Unentgeltlich und folgenlos
Unterlagen zusammenstellen
Markieren Sie unten, womit Sie sich befassen möchten. Wer noch am Anfang steht, nimmt am besten die Titel der ersten Stufe; wer schon eine Richtung hat, geht gleich zur zweiten.
Warum wir nach Land, Zeitrahmen und Anzahl der Gründerinnen und Gründer fragen: Diese drei Punkte verschieben die Antwort auf jede Rückfrage erheblich. Wer in vier Wochen starten will, hört von uns etwas anderes als jemand, der im nächsten Jahr beginnt. Auf die Zusendung der Dateien wirken sich die Angaben nicht aus.
Ist Ihre Frage jetzt schon klar, schreiben Sie sie in das dafür vorgesehene Feld. Die Antwort kommt gesondert.
Bevor der Name feststeht
Ein Name, der im Register schon geführt wird, wirft das Vorhaben um Wochen zurück. Wir fragen beim Amt für Justiz und in den ausländischen Registern nach, bevor Sie etwas drucken lassen.
Bevor Sie unterschreiben
Für die Punkte, die sich allgemein nicht beantworten lassen, ist ein fester Termin der geradere Weg. Eine Stunde, in der Ihr Fall im Mittelpunkt steht.
Die sieben Titel nach Entscheidungsstufen
Eine Gründung besteht nicht aus einer Entscheidung, sondern aus dreien, die aufeinander folgen. Zu jeder Stufe gehören andere Unterlagen.
Erste Stufe — die Grundrichtung
- „Firmen-Rechtsformen im Vergleich“Legt die Formen nebeneinander und arbeitet heraus, worin sie sich bei Haftung, Kapitaleinsatz, Gründungsaufwand und den jährlichen Pflichten unterscheiden. Wer diese Broschüre gelesen hat, kann eine Empfehlung nachvollziehen statt sie nur entgegenzunehmen.
- „Wie gründe ich (m)ein eigenes Unternehmen“Führt Schritt für Schritt vom ersten Entwurf bis zum ersten Geschäftsjahr und benennt dabei die Punkte, an denen Vorhaben typischerweise ins Stocken geraten. Besonders geeignet, wenn Sie zum ersten Mal gründen und die Reihenfolge der Schritte suchen.
Zweite Stufe — der Aufbau im Einzelnen
- „Die Limited aus steuerlicher Sicht“Beschäftigt sich mit der Frage, an welchem Ort eine Limited steuerlich erfasst wird und was der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung damit zu tun hat. Zu lesen, bevor Sie sich für eine britische oder irische Gesellschaft entscheiden, nicht danach.
- „Die Ltd & Co KG — eine KG mit beschränkter Haftung“Zeigt, wie sich eine Kommanditgesellschaft mit einer Limited als Komplementärin aufbauen lässt und welche Rolle die Beteiligten dabei jeweils einnehmen. Ein Beispiel dafür, dass zwischen den bekannten Formen noch Kombinationen liegen — angeboten wird diese Verbindung über Liechtenstein allerdings nicht.
- „Die Ltd & Co KG — Steuer und Sozialversicherung in Österreich“Rechnet dieselbe Konstruktion nach österreichischen Vorschriften durch, von der Gewinnverteilung bis zu den Beiträgen der Beteiligten. Interessant als Anschauung dafür, wie stark eine Struktur von den Regeln des Sitzstaats abhängt; für Liechtenstein gelten diese Zahlen nicht.
- „DATAC Digitales Buchführungsbüro“Erklärt, wie ein Belegfluss ohne Papier organisiert wird und welche Auswertungen daraus monatlich abfallen. Gehört an diese Stelle, weil sich die Frage der Buchführung leichter vor der Gründung klären lässt als im laufenden Betrieb.
Dritte Stufe — der Fall, den niemand plant
- „Krise und Insolvenz der Limited“Nimmt die Lage in den Blick, in der es nicht wie gedacht läuft: woran sich das früh zeigt, was die Geschäftsführung dann zu tun hat und wie eine Abwicklung abläuft. Unangenehm zu lesen und trotzdem der Titel, den Leser im Rückblick am häufigsten als nützlich bezeichnen.
Was in keiner der sieben Broschüren steht
Die Reihe deckt den allgemeinen Teil ab. Drei Bereiche fehlen darin vollständig, und gerade sie entscheiden bei liechtensteinischen Vorhaben oft alles.
Die LVC. Die Liechtenstein Venture Cooperative ist in keiner der Unterlagen behandelt. Sie ist eine Besonderheit dieses Landes und kommt vor allem dort in Betracht, wo mehrere Beteiligte eine Idee entwickeln, bevor Kapital vorhanden ist. Ob sie für Sie überhaupt in Frage kommt und was danach folgt, klären wir im Gespräch.
Die liechtensteinischen Eigenheiten. Wie das Handelsregister beim Amt für Justiz arbeitet, welche Anforderungen an die Vertretung gestellt werden und wie sich das mit einer ausländischen Gesellschaft verträgt — dazu finden Sie in den Broschüren nichts. Diese Punkte hängen zu stark am Einzelfall, als dass eine Druckschrift sie sinnvoll abbilden könnte.
Alles Steuerliche in Ihrem konkreten Fall. Die Unterlagen erklären Mechanismen. Was Ihre Wohnsitzsituation, Ihre Tätigkeit und Ihre bestehenden Beteiligungen daraus machen, ist eine Beurteilung, die ein Steuerberater vornimmt und die wir nicht ersetzen. Wir sagen Ihnen aber offen, an welcher Stelle Sie ihn brauchen.
Für diese drei Bereiche ist ein Gespräch der einzige brauchbare Weg. Der Termin dafür kostet Sie nichts ausser der vereinbarten Zeit.
Wie es weitergeht
Stufe bestimmen
Überlegen Sie kurz, wo Sie stehen — Grundrichtung, Aufbau oder Vorsorge für den Ernstfall.
Titel anhaken
Die Bezeichnungen im Formular stimmen mit denen oben überein, das Wiederfinden ist einfach.
Durcharbeiten
Notieren Sie beim Lesen, was offen bleibt. Diese Liste ist die halbe Vorbereitung eines Gesprächs.
Entscheiden
Mit den offenen Punkten kommen Sie zu uns. Danach lässt sich festlegen, was zu Ihnen passt.
Was uns dazu gefragt wird
Verlangen Sie etwas für die Broschüren?
Nichts. Es gibt keinen Betrag pro Titel, keine Pauschale und keine spätere Forderung. Wir tragen die Kosten, weil vorbereitete Gespräche für beide Seiten kürzer ausfallen.
Aus dem Bezug der Unterlagen erwächst keine Verpflichtung, mit uns zu arbeiten.
Ab wann kann ich lesen?
Praktisch sofort. Die Auslieferung erfolgt maschinell, sobald das Formular abgeschickt ist, und die Nachricht braucht in der Regel wenige Minuten bis zu Ihnen.
Falls die Nachricht ausbleibt, prüfen Sie den Spam-Ordner und schreiben Sie uns danach kurz. Wir senden die Dateien dann von Hand.
Wird Liechtenstein in den Unterlagen eigens behandelt?
Nein, und das sagen wir lieber vorher als hinterher. Keine der sieben Broschüren hat Liechtenstein zum Gegenstand; die LVC, das Handelsregister beim Amt für Justiz und die hiesigen Anforderungen an die Vertretung kommen darin nicht vor.
Was die Unterlagen leisten, ist die allgemeine Grundlage — Haftung, Kapital, Buchführung, Krisenfall. Den liechtensteinischen Teil ergänzen wir mündlich, und zwar auf Ihr Vorhaben bezogen.
Muss ich dafür den Newsletter abonnieren?
Das müssen Sie nicht. Der Haken ist eine getrennte Entscheidung und hat auf den Versand der Unterlagen keinen Einfluss.
Wer ihn setzt, erhält gelegentlich Hinweise zu Änderungen bei Formen, Registern und Fristen. Ein Klick auf den Abmeldelink beendet das dauerhaft.
In welcher Form liegen die Unterlagen vor?
Als PDF, direkt an der E-Mail angehängt. Das lässt sich am Rechner, am Tablet und am Telefon lesen, ausdrucken und in Ihren eigenen Unterlagen ablegen.
Ein Benutzerkonto ist nicht erforderlich, ein Downloadportal gibt es nicht, und gedruckte Hefte versenden wir keine.
Wofür verwenden Sie meine Angaben?
Für den Versand und für die Antwort auf eine allfällige Frage. Land, Zeitrahmen und Anzahl der Beteiligten sagen uns, in welchem Rahmen Sie denken — ohne das bliebe jede Antwort im Allgemeinen stecken.
Zu Werbezwecken gibt niemand diese Angaben weiter. Eine formlose Nachricht genügt, und wir löschen den Eintrag.
Lesen ist der Anfang, nicht das Ende
Wenn Sie die Unterlagen durchhaben und die offenen Punkte notiert sind, ist der beste Zeitpunkt für ein Gespräch gekommen.
Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
Schriftlich Namens-Check Serviceübernahme Online bestellen
Die Broschüren geben allgemeine Zusammenhänge zum Zeitpunkt ihrer Erstellung wieder und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung Ihres Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater vor, den Sie unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.