Ihre liechtensteinische Gesellschaft verkaufen
Stillstand ist in Liechtenstein teuer. Die Mindestertragssteuer von 1.800 Franken wird auch ohne Gewinn fällig, dazu kommen Buchhaltung, Gebühren und, bei einer Sitzgesellschaft, das Verwaltungsmitglied.
Wer eine Gesellschaft nicht mehr braucht, fährt mit einem Verkauf deshalb meist besser als mit dem Liegenlassen. Seit 25 Jahren bringen wir Abgebende und Erwerber zusammen, und die Nachfrage übersteigt regelmässig unseren eigenen Bestand.
Auf dieser Seite steht, wie eine Vermittlung bei uns abläuft, welche Punkte über den Erlös entscheiden und welche Fälle wir ablehnen. Der letzte Teil steht bewusst öffentlich: Er zeigt Ihnen früh, ob sich der Weg lohnt.
- Für Sie entstehen keine Kosten
- Ihre Gesellschaft erscheint anonym
- Ohne öffentliche Beurkundung
- Eigentum bleibt bis zur Abtretung bei Ihnen
Wir sind Vermittler, nicht Aufkäufer: Ihre Gesellschaft kommt in Kommission und bleibt bis zuletzt Ihre. Wie eine Anzeige aussieht, zeigt die Liste der verfügbaren Gesellschaften — dort stünde Ihre später ebenso anonymisiert.
Die erste Frage: Sitzgesellschaft oder tätige Gesellschaft
In Liechtenstein entscheidet diese Einordnung darüber, wer Ihre Gesellschaft kaufen kann und was sie den Käufer jährlich kostet. Wir klären sie deshalb vor allem anderen.
Übt die Gesellschaft hier kein Gewerbe aus, ist sie eine Sitzgesellschaft. Dann verlangt Art. 180a PGR ein Verwaltungsmitglied mit Treuhänderbewilligung und Wohnsitz im Land. Diese Vergütung läuft jährlich weiter und geht auf den Käufer über, sofern er die Gesellschaft so fortführt.
Hat die Gesellschaft dagegen eine Gewerbebewilligung, entfällt diese Position. Die Bewilligung selbst geht aber nicht mit über: Sie ist für eine bestimmte Tätigkeit erteilt und setzt eine Person voraus, die dafür einsteht. Der Käufer beantragt sie neu beim Amt für Volkswirtschaft.
Beides ist verkäuflich, und für beides gibt es Interessenten. Wichtig ist nur, dass es vor dem ersten Gespräch feststeht. Ein Käufer, der eine tätige Gesellschaft erwartet und eine Sitzgesellschaft bekommt, springt ab.
Warum wir vermitteln, statt anzukaufen
Das Eigentum bleibt bis zum Schluss bei Ihnen, wir besorgen den Käufer, und die Anteile gehen direkt von Ihnen an ihn über. Für Sie hat dieses Modell drei Vorzüge.
Ohne Risiko. Sie geben uns den Betrag vor, den Sie erlösen möchten, und genau den bekommen Sie ausbezahlt. Alles, was ein Käufer darüber hinaus aufwendet, bleibt bei uns. Eine Rechnung erhalten Sie von uns nie, auch nicht bei erfolgloser Suche.
Das letzte Wort haben Sie. Solange der Abtretungsvertrag nicht unterschrieben ist, gehört die Gesellschaft Ihnen. Kein Interessent kommt an Ihnen vorbei, und Sie können den Auftrag jederzeit auslaufen lassen.
Diskret. Die Anzeige nennt weder Firma noch Registernummer, weder Ihren Namen noch eine Anschrift, sondern nur Eckdaten unter einer Kennung. In einem Land dieser Grösse spricht sich ein Verkaufswunsch sonst schnell herum, und das schadet laufenden Geschäftsbeziehungen.
Ein Punkt zur Abgrenzung: Die Gesellschaften in unserem eigenen Bestand haben keine Vergangenheit. Ihre hat vielleicht eine, und das ist kein Makel — ein längerer Registereintrag und ein eingeführtes Bankkonto steigern den Wert.
Der Weg bis zur Abtretung
- AnmeldungSie tragen unten ein paar Eckdaten ein, mehr braucht es zunächst nicht. Wir sagen Ihnen zurück, ob wir einen Käufer sehen und für welche Verwendung.
- Angaben im VerkäuferportalVon uns kommt ein persönlicher Zugang. Dort laden Sie den Auszug des Handelsregisters hoch; die Angaben daraus übernimmt das Formular selbst. Zehn Minuten sollten reichen.
- BewertungSie hören von uns, mit welchem Erlös zu rechnen ist und womit er sich noch steigern liesse. Was an Unterlagen fehlt, sagen wir Ihnen sofort und nicht erst, wenn ein Käufer wartet.
- VerwertungsauftragAus dem Formular entsteht ein Auftrag, den Sie ausdrucken und unterschreiben. Er gilt exklusiv und befristet, und erst mit ihm nehmen wir die Gesellschaft in unseren Bestand.
- AbtretungSteht ein Käufer fest, wird schriftlich abgetreten. Eine öffentliche Beurkundung ist dafür nicht nötig; sie gehört zur Gründung, und gegründet wird hier nichts. Die Gesellschafter stimmen zu, soweit die Statuten es verlangen. Für die Anmeldung beim Amt für Justiz braucht es beglaubigte Unterschriften; die Anmeldung selbst erledigen wir.
Bezahlt wird Zug um Zug gegen die Abtretung, auf Wunsch über ein Treuhandkonto. Für den Vertrag selbst brauchen Sie keinen Notartermin — anders als in Österreich und Deutschland, wo Geschäftsanteile nur beurkundet übergehen.
Woran der Erlös hängt
Eine Summe steht hier absichtlich nicht, denn dafür unterscheiden sich die Gesellschaften zu stark. Diese Punkte fallen jedoch fast immer ins Gewicht.
| Punkt | Wie er wirkt |
|---|---|
| Alter | Ein langer Eintrag im Handelsregister ist das stärkste einzelne Merkmal. Ab etwa zehn Jahren zahlen Käufer spürbar mehr. |
| Bestehende Gewerbebewilligung | Übertragen wird sie nicht, aber sie belegt, dass die Gesellschaft für diese Tätigkeit bereits bewilligt war. Das erleichtert dem Käufer seinen eigenen Antrag und hebt den Preis. |
| Sitzgesellschaft mit Treuhänder | Hier übernimmt der Käufer eine wiederkehrende Position. Wer sie offenlegt und beziffern kann, verkauft besser als wer sie erst auf Nachfrage erwähnt. |
| Kapital vollständig einbezahlt | Die 10.000 Franken der GmbH sind ganz einzuzahlen. Steht noch etwas offen, zieht der Käufer diesen Betrag vom Preis ab, weil er ihn selbst nachschiesst. |
| UID und Mehrwertsteuer | Ist die Gesellschaft bereits eingetragen, spart der Käufer sich ein Verfahren. Dafür zahlt er. |
| Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten | Das VwbP liegt beim Amt für Justiz, ist also behördlich einsehbar. Ein aktueller Eintrag erspart Nacharbeit, ein veralteter fällt sofort auf. |
| Jahresrechnungen | Gefordert sind lückenlose, erstellte und genehmigte Rechnungen seit der Errichtung. Fehlt ein Jahr, wird jeder ernsthafte Interessent misstrauisch. |
| Steuern beglichen | Auch eine ruhende Gesellschaft schuldet die Mindestertragssteuer. Offene Jahre kosten mehr Erlös, als sie an Betrag ausmachen. |
| Bankverbindung | Ein laufendes Konto nimmt dem Käufer die Eröffnung ab. Ob die Bank es nach dem Wechsel behält, liegt allein in ihrem Ermessen. |
Vieles davon lässt sich vor dem Verkauf noch herstellen. Ob sich die Mühe rechnet, sagen wir Ihnen vorher und nicht hinterher.
Wann wir ablehnen
Diese Liste steht hier, damit Sie sich vergebliche Arbeit ersparen. Und weil wir keinem Käufer eine Gesellschaft weiterreichen, mit der er später Ärger bekommt.
- ein laufendes Konkursverfahren über die Gesellschaft oder einen Gesellschafter
- Rückstände bei der Steuerverwaltung oder der AHV-IV-FAK, die offen bleiben
- Jahresrechnungen, die über mehrere Jahre fehlen
- ein Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten, das sich nicht nachführen lässt, weil die Angaben nicht mehr beizubringen sind
- laufende Verfahren, Haftungen oder Bürgschaften, die die Gesellschaft treffen
- ein Gesellschafterkreis, der nicht geschlossen verkaufen will — vermittelt wird nur die ganze Gesellschaft
Melden Sie sich dennoch, wenn einer dieser Punkte zutrifft. Einiges lässt sich im Vorfeld bereinigen, und ob sich das rechnet, sagen wir Ihnen ohne Umschweife.
Häufige Fragen
Entstehen mir Kosten?
Keine. Sie geben Ihren Wunschbetrag vor und erhalten ihn, sobald verkauft ist. Was darüber hinaus erzielt wird, ist unser Verdienst.
Findet sich kein Käufer, war die Sache für Sie kostenlos. Das Risiko der Vermittlung liegt bei uns.
Ist ein Notar nötig?
Für den Abtretungsvertrag nicht. Eine öffentliche Beurkundung gehört zur Gründung, und beim Verkauf wird nichts gegründet. Es genügen die Schriftform und die Zustimmung, soweit die Statuten sie fordern.
Beim Amt für Justiz sind allerdings beglaubigte Unterschriften einzureichen. Beglaubigt wird nur die Unterschrift, nicht der Vertragsinhalt; erledigen lässt sich das auch im Ausland, je nach Land mit Apostille.
Geht meine Gewerbebewilligung mit über?
Nein. Sie ist für eine bestimmte Tätigkeit erteilt und setzt eine Person voraus, die dafür einsteht. Beides ändert sich mit dem Verkauf, also beantragt der Käufer sie neu.
Für den Erlös ist das trotzdem kein Nachteil. Dass die Gesellschaft für diese Tätigkeit schon einmal bewilligt war, erleichtert dem Käufer den eigenen Antrag, und das rechnen ernsthafte Interessenten ein.
Bekommt jemand mit, dass ich verkaufe?
Ausser uns und dem späteren Käufer niemand. Die öffentliche Anzeige enthält nichts, woran sich Ihre Gesellschaft erkennen liesse: keinen Namen, keine Registernummer, keine UID und keine Anschrift.
Nähere Angaben geben wir erst heraus, wenn ein Interessent ernsthaft auftritt und sich ausgewiesen hat — und auch dann erst, nachdem wir mit Ihnen gesprochen haben.
Kann ich auch eine AG oder eine Anstalt anbieten?
Ja, beide. Bei der AG wechseln die Aktien den Eigentümer, bei der Anstalt die Gründerrechte. In beiden Fällen ist die Herkunft der Mittel genauer zu dokumentieren als bei der GmbH.
Melden Sie die Gesellschaft über dasselbe Formular an. Was in Ihrem Fall zu beachten ist, sagen wir nach dem ersten Blick auf die Unterlagen; die rechtliche Prüfung gehört zu einem Rechtsanwalt.
Mit welcher Dauer muss ich rechnen?
Das entscheidet die Gesellschaft selbst, zusammen mit dem Markt. Eine junge Gesellschaft mit vollständigen Unterlagen geht rascher weg als eine mit langer Geschichte, die ein Erwerber gründlicher durchsieht.
Termine sagen wir weder für die Vermittlung noch für die Eintragung beim Amt für Justiz zu. Belastbares können wir erst sagen, wenn die Unterlagen bei uns liegen.
Sollte ich vorher aufräumen?
Zwingend ist es nicht, in den meisten Fällen aber lohnend. Lücken bei den Jahresrechnungen, offene Steuerjahre und ein veraltetes Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten drücken den Preis oder machen den Verkauf unmöglich.
Schildern Sie uns den Stand. Wir sagen Ihnen, was zu erledigen wäre, und schätzen ab, wie viel Mehrerlös darin steckt.
Gesellschaft anbieten
Kostenlos und ohne Bindung. Das Ausfüllen verpflichtet Sie zu nichts.
Erst einmal telefonieren
Falls Sie noch abwägen, ob sich das Ganze lohnt: Wir rufen zurück und gehen die Eckdaten mit Ihnen durch. Kostenfrei und ohne dass daraus etwas folgt.
Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363
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Diese Seite ist eine allgemeine Darstellung, keine Beratung. Sie schildert die Vermittlung in Kommission und gibt die Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts zur Übertragung von Stammanteilen in Grundzügen wieder.
Ob sich ein Verkauf für Sie lohnt und welche Steuerfolgen daran hängen, beurteilen ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater; beauftragen müssen Sie diese selbst, Partner nennen wir Ihnen gern. Wichtig ist das vor allem bei der Versteuerung des Erlöses.
Wir treten als Vermittler auf und kaufen nicht selbst an. Einen Erfolg können wir daraus nicht zusagen, denn ob und wann sich ein Käufer einstellt, bestimmt der Markt. Über Eintragungen entscheidet das Amt für Justiz, über die Gewerbebewilligung das Amt für Volkswirtschaft, über die Führung eines Kontos die Bank. Irrtum vorbehalten; verbindlich ist der schriftliche Verwertungsauftrag. Tätig werden ausschliesslich befugte Personen.