Warum ist von einem Handelsregister die Rede und nicht vom Firmenbuch?

Weil es hier so heisst. „Firmenbuch" ist die österreichische Bezeichnung; Liechtenstein führt ein Handelsregister beim Amt für Justiz in Vaduz.

Was sonst anders heisst

  • Gewerbebewilligung statt Gewerbeberechtigung, erteilt vom Amt für Volkswirtschaft.
  • Ertragssteuer statt Körperschaftsteuer.
  • Rechtsträgernummer statt Firmenbuchnummer.
  • Verwaltungsrat auch bei der GmbH, wo Österreich von Geschäftsführung spricht.

Warum das mehr ist als eine Vokabelfrage

Die Begriffe stehen für verschiedene Verfahren. Eine österreichische Firmenbucheingabe läuft über einen Rechtsanwalt oder Notar mit Beglaubigung; die liechtensteinische Anmeldung läuft über das Amt für Justiz, und ihr geht die Gewerbezusage voraus. Wer die Begriffe gleichsetzt, setzt auch die Abläufe gleich und plant falsch.

Hinweis: Findet sich auf unseren Seiten dennoch „Firmenbuch" im liechtensteinischen Zusammenhang, ist das ein Fehler. Wir freuen uns über einen Hinweis.

Zuletzt aktualisiert am 22.08.2026 von Elrico Tschann.

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Erst die Gewerbebewilligung, dann das Handelsregister.

An dieser Reihenfolge geraet in Liechtenstein mehr ins Stocken als an allem anderen. Sagen Sie uns, was die Gesellschaft tun soll und wer sie fuehrt — daraus ergibt sich, was das Amt fuer Volkswirtschaft von Ihnen braucht und in welcher Reihenfolge.

Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845

Lieber schriftlich? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir bereiten den Antrag vor und begleiten ihn; ueber die Erteilung entscheidet das Amt. Das erste Gespraech kostet nichts.