Muss ich für eine Zweigniederlassung eine eigene Buchhaltung führen?
Ja. Die Zweigniederlassung ist zwar rechtlich Teil der Limited, wird aber hier eigenständig geführt und ist buchführungspflichtig.
Was das bedeutet
- Eine eigene Buchhaltung für die Geschäfte der Niederlassung, nach liechtensteinischem Recht.
- Ein eigener Abschluss als Grundlage der Ertragssteuer.
- Daneben läuft die Rechnungslegung der Hauptgesellschaft im Gründungsland weiter.
Der Punkt, den viele unterschätzen
Es sind zwei Rechnungslegungen, nicht eine. Wer eine irische Limited mit Zweigniederlassung hier führt, erfüllt irische und liechtensteinische Pflichten nebeneinander, mit verschiedenen Fristen und verschiedenen Massstäben. Das ist der laufende Preis der Struktur.
Hinweis: Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Betreuung beider Seiten. Ob sich die Struktur gegenüber einer liechtensteinischen GmbH lohnt, ist eine Rechnung, die vor der Gründung aufzustellen ist.
Zuletzt aktualisiert am 22.08.2026 von Elrico Tschann.
Erst die Gewerbebewilligung, dann das Handelsregister.
An dieser Reihenfolge geraet in Liechtenstein mehr ins Stocken als an allem anderen. Sagen Sie uns, was die Gesellschaft tun soll und wer sie fuehrt — daraus ergibt sich, was das Amt fuer Volkswirtschaft von Ihnen braucht und in welcher Reihenfolge.
Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
Lieber schriftlich? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir bereiten den Antrag vor und begleiten ihn; ueber die Erteilung entscheidet das Amt. Das erste Gespraech kostet nichts.