Braucht meine Limited in Liechtenstein eine Gewerbebewilligung?

Ja, und zwar vor der Eintragung im Handelsregister. Diese Reihenfolge ist zwingend und der häufigste Grund, aus dem ein Vorhaben ins Stocken gerät.

Die Reihenfolge

  1. Antrag beim Amt für Volkswirtschaft. Geprüft werden die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.
  2. Die Gewerbezusage liegt vor.
  3. Erst dann die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister.

Was verlangt wird

  • Eine Geschäftsführung mit fachlicher Eignung, die im Betrieb tatsächlich tätig ist.
  • Bei den meisten Tätigkeiten ein Wohnsitz im EWR-Raum; bei einigen ein Wohnsitz in Liechtenstein.
  • Ein Strafregisterauszug und ein Nachweis geordneter finanzieller Verhältnisse.

Hinweis: Eine Zweigniederlassung einer ausländischen Limited braucht eine eigene Gewerbebewilligung — die der Hauptgesellschaft wirkt hier nicht. Über die Erteilung entscheidet das Amt; wir bereiten den Antrag vor und begleiten ihn.

Zuletzt aktualisiert am 22.08.2026 von Elrico Tschann.

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Erst die Gewerbebewilligung, dann das Handelsregister.

An dieser Reihenfolge geraet in Liechtenstein mehr ins Stocken als an allem anderen. Sagen Sie uns, was die Gesellschaft tun soll und wer sie fuehrt — daraus ergibt sich, was das Amt fuer Volkswirtschaft von Ihnen braucht und in welcher Reihenfolge.

Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845

Lieber schriftlich? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir bereiten den Antrag vor und begleiten ihn; ueber die Erteilung entscheidet das Amt. Das erste Gespraech kostet nichts.