Firmensitz und Coworking in Liechtenstein

Firmensitz

Eine Gesellschaft braucht eine Anschrift, an der Post ankommt. Ein eigenes Büro braucht sie dafür nicht — für eine Gewerbeberechtigung reicht die Anschrift allein aber nicht.

Wir führen in Mauren einen Firmensitz mit Post-Service und Arbeitsplatz. Was das kostet, steht hier vollständig; was es rechtlich leistet und was nicht, ebenfalls.

Stand: 27. August 2026

Was es kostet

PositionBetrag
Firmensitz mit Post-Service, fünf Briefsendungen im Monat und Firmenschild480,– im Monat
Einrichtung, einmalig120,–
Kaution, einmalig — Sie bekommen sie bei Beendigung zurück800,–
Lokale Telefonnummer mit +423 oder +41, über VoIPauf Wunsch dazubuchbar

Beim Start kommen also 920 Euro zusammen, von denen 800 zurückfliessen. Beträge in Euro, ohne Umsatzsteuer. Verrechnet wird monatlich; diese Leistung stellt der Betreiber in Mauren Ihnen gesondert in Rechnung, Sie erhalten dafür eine eigene Rechnung.

Wofür eine Adresse reicht und wofür nicht

Das ist die Frage, an der in Liechtenstein Vorhaben hängenbleiben, und sie wird selten vorher gestellt.

Wofür Sie die Anschrift brauchenReicht der Firmensitz?
Zustelladresse im Inland, Post und Erreichbarkeit ja, dafür ist er da
Sitz einer Gesellschaft, die im Land kein Gewerbe ausübt in aller Regel ja
Betriebsstätte für eine Gewerbeberechtigung kommt auf das Gewerbe an

Das Gewerbegesetz verlangt für eine gewerbsmässige Tätigkeit eine im Inland gelegene Betriebsstätte, und sie muss dem Gewerbezweck entsprechend ausgestaltet sein — mit Räumlichkeiten, in denen sich das erledigen lässt, was zur Tätigkeit gehört.

Für eine Beratung oder eine Verwaltung kann ein Arbeitsplatz im Coworking das erfüllen. Für einen Betrieb, der Werkstatt, Lager oder Kundenverkehr braucht, erfüllt er es nicht. Entschieden wird das nicht hier, sondern beim Amt für Volkswirtschaft, und zwar am konkreten Gewerbe.

Daneben verlangt das Gesetz eine inländische Zustelladresse. Das sind zwei Anforderungen und nicht eine — die Zustelladresse deckt der Firmensitz ab, die Betriebsstätte nicht automatisch. Wie die Reihenfolge der Ämter aussieht, steht auf der Seite zum Ablauf.

Was dafür spricht und was dagegen

DafürDagegen
Kein Mietvertrag über Jahre, verrechnet wird im MonatDer Raum gehört Ihnen nicht allein, Gemeinschaftsflächen werden geteilt
Deutlich weniger als eigene Räume, und ohne EinrichtungskostenWenig Spielraum, den Ort nach Ihrem Erscheinungsbild zu gestalten
Post wird bearbeitet, ein Firmenschild ist dabeiSie hängen an einem Betreiber, den Sie nicht selbst führen
Andere Unternehmen sitzen daneben, und daraus wird gelegentlich etwasFür Gewerbe mit Publikums- oder Warenverkehr ungeeignet

Sinnvoll ist der Firmensitz vor allem für Gesellschaften, die eine inländische Anschrift brauchen, aber keine Räume: neu gegründete Unternehmen, solange der Platzbedarf nicht feststeht, und ausländische Gesellschaften mit einer Zweigniederlassung hier.

Was wir dabei tun

Wir richten den Firmensitz ein und melden ihn dort an, wo er hingehört. Die Leistung selbst erbringt und verrechnet der Betreiber vor Ort. Ob sie in Ihrem Fall als Betriebsstätte trägt, klären wir vorher — dafür ist das Erstgespräch da. Welche Rechtsform dazu passt, zeigt der Vergleich.

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