Firmensitz und Coworking in Liechtenstein
Eine Gesellschaft braucht eine Anschrift, an der Post ankommt. Ein eigenes Büro braucht sie dafür nicht — für eine Gewerbeberechtigung reicht die Anschrift allein aber nicht.
Wir führen in Mauren einen Firmensitz mit Post-Service und Arbeitsplatz. Was das kostet, steht hier vollständig; was es rechtlich leistet und was nicht, ebenfalls.
Stand: 27. August 2026
Was es kostet
| Position | Betrag |
|---|---|
| Firmensitz mit Post-Service, fünf Briefsendungen im Monat und Firmenschild | 480,– im Monat |
| Einrichtung, einmalig | 120,– |
| Kaution, einmalig — Sie bekommen sie bei Beendigung zurück | 800,– |
| Lokale Telefonnummer mit +423 oder +41, über VoIP | auf Wunsch dazubuchbar |
Beim Start kommen also 920 Euro zusammen, von denen 800 zurückfliessen. Beträge in Euro, ohne Umsatzsteuer. Verrechnet wird monatlich; diese Leistung stellt der Betreiber in Mauren Ihnen gesondert in Rechnung, Sie erhalten dafür eine eigene Rechnung.
Wofür eine Adresse reicht und wofür nicht
Das ist die Frage, an der in Liechtenstein Vorhaben hängenbleiben, und sie wird selten vorher gestellt.
| Wofür Sie die Anschrift brauchen | Reicht der Firmensitz? |
|---|---|
| Zustelladresse im Inland, Post und Erreichbarkeit | ✓ ja, dafür ist er da |
| Sitz einer Gesellschaft, die im Land kein Gewerbe ausübt | ✓ in aller Regel ja |
| Betriebsstätte für eine Gewerbeberechtigung | — kommt auf das Gewerbe an |
Das Gewerbegesetz verlangt für eine gewerbsmässige Tätigkeit eine im Inland gelegene Betriebsstätte, und sie muss dem Gewerbezweck entsprechend ausgestaltet sein — mit Räumlichkeiten, in denen sich das erledigen lässt, was zur Tätigkeit gehört.
Für eine Beratung oder eine Verwaltung kann ein Arbeitsplatz im Coworking das erfüllen. Für einen Betrieb, der Werkstatt, Lager oder Kundenverkehr braucht, erfüllt er es nicht. Entschieden wird das nicht hier, sondern beim Amt für Volkswirtschaft, und zwar am konkreten Gewerbe.
Daneben verlangt das Gesetz eine inländische Zustelladresse. Das sind zwei Anforderungen und nicht eine — die Zustelladresse deckt der Firmensitz ab, die Betriebsstätte nicht automatisch. Wie die Reihenfolge der Ämter aussieht, steht auf der Seite zum Ablauf.
Was dafür spricht und was dagegen
| Dafür | Dagegen |
|---|---|
| Kein Mietvertrag über Jahre, verrechnet wird im Monat | Der Raum gehört Ihnen nicht allein, Gemeinschaftsflächen werden geteilt |
| Deutlich weniger als eigene Räume, und ohne Einrichtungskosten | Wenig Spielraum, den Ort nach Ihrem Erscheinungsbild zu gestalten |
| Post wird bearbeitet, ein Firmenschild ist dabei | Sie hängen an einem Betreiber, den Sie nicht selbst führen |
| Andere Unternehmen sitzen daneben, und daraus wird gelegentlich etwas | Für Gewerbe mit Publikums- oder Warenverkehr ungeeignet |
Sinnvoll ist der Firmensitz vor allem für Gesellschaften, die eine inländische Anschrift brauchen, aber keine Räume: neu gegründete Unternehmen, solange der Platzbedarf nicht feststeht, und ausländische Gesellschaften mit einer Zweigniederlassung hier.
Was wir dabei tun
Wir richten den Firmensitz ein und melden ihn dort an, wo er hingehört. Die Leistung selbst erbringt und verrechnet der Betreiber vor Ort. Ob sie in Ihrem Fall als Betriebsstätte trägt, klären wir vorher — dafür ist das Erstgespräch da. Welche Rechtsform dazu passt, zeigt der Vergleich.
Diese Seite dient der Information. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.