Pflichten und Administration in UK
Das englische Gesellschaftsrecht ist sehr liberal und unternehmerfreundlich. Oft
wird daher übersehen, dass die Gründung einer "Limited" auch Pflichten mit sich
bringt und jährliche Folgekosten entstehen.
Hier eine kurze Übersicht
über die wesentlichsten administrativen Aufgaben, welche im Laufe eines Jahres
anfallen:
"Registered Office" (Registersitz)
Die
Limited benötigt ein so genanntes "Registered Office", welches als Firmensitz
und zugleich als Zustelladresse für allfällige Behördenpost fungiert. Das
Firmenregister und alle Gesellschaftsprotokolle müssen am Ort des "Registered
Office" aufbewahrt und archiviert werden. Der Service des "Registered Office"
ist bereits im Servicepaket enthalten.
"Annual Return"
(Datenabgleich Register)
Jedes Jahr muss ein so genannter "Annual
Return" beim englischen Firmenregister (Companies House) eingereicht werden.
Diese Maßnahme dient zur Aktualisierung der dort gespeicherten Daten. Die
Aufgabe der jährlichen Übermittlung des Annual Return vermitteln wir gerne im
Rahmen des Servicepaketes für Sie .
"Accounts" -
(Jahresabschluss)
Jede Limited (auch wenn diese nicht in UK tätig
ist) muss spätestens 22 Monate nach ihrer Gründung und danach jährlich die so
genannten "Accounts" beim Gesellschaftsregister einreichen. Dieser besteht im
Regelfall aus Geschäftsbericht der Direktoren, Bilanz, Gewinn und
Verlustrechnung, Anmerkungen und einem Testat des Wirtschaftsprüfers. Für
kleinere und mittelgroße Gesellschaften entfällt die Prüfungspflicht durch einen
Wirtschaftsprüfer. Der Account muss nach den Richtlinien der FRSSE, IAS oder UK
GAAP erstellt worden sein. Fristversäumnis bei der Einreichung hat
strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung und Geldstrafen zur
Folge.
Die Erstellung und Einreichung der Accounts anhand Ihrer
jährlichen Bilanz können wir Ihnen zu einem geringen jährlichen Pauschalpreis
vermitteln. Mehr dazu unter Preise und
Leistungen.
Meldung an das HMRC - (englische
Finanzbehörde)
Das "HM Revenue & Customs" fordert die jährliche
Abgabe einer steuerlichen Meldung und Einreichung der Jahresbilanz. Limited
Gesellschaften, welche keine Umsätze im Vereinigten Königreich von
Großbritannien erzielen, sind verpflichtet dies entsprechend nachzuweisen. Dies
geschieht in der Regel durch die Einreichung einer Ansässigkeitsbestätigung
(Residenzbescheinigung) des zuständigen örtlichen Finanzamtes am Ort der
Betriebsstätte.
Die Einreichung der steuerlichen Meldung ist ebenfalls in
unserem Angebot inkludiert.
Insolution bietet im Rahmen der
angebotenen Servicepakete umfassende Administration und Hilfestellung.
Mehr zum Thema:
Ablauf der Gründung einer Limited Company