Ausländische Kapitalgesellschaften, die eine Niederlassung in Österreich betreiben, müssen ihre Jahresabschlüsse im österr. Firmenbuch veröffentlichen.
Wenn Sie also mit Ihrer Limited eine österreichische Betriebsstätte betreiben, so müssen Sie auch die Jahresabschlüsse der Firma dort einreichen.
Beachten Sie, dass es die Regelung schon seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten gibt, bisher deren Einhaltung aber nur stichprobenartig überprüft wurde. Dies hat sich jedoch 2007 geändert.
Sollten Sie dieser Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen, kann die Justiz ein Bußgeld erheben, falls Sie einer Ermahnung nicht innerhalb von sechs Wochen Folge leisten.
Zuletzt aktualisiert am 09.02.2012 von Insolution Team.
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