Ja, ist sie. Die Ltd. ist grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedsland voll rechts-
und geschäftsfähig. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes am
5.11.02 (Centros Urteil) nahm alles seinen Lauf. Dort wurde entschieden, dass
die praktizierte deutsche und österreichische Rechtsprechung gegen die
europäische garantierte Niederlassungsfreiheit verstößt. Der deutsche
Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13.03.03 dieses Urteil zum ersten Mal bestätigt
und hebt somit die bisherige Rechtsprechung auf: "Ein in Europa gegründetes
Unternehmen behält seine Rechtsform bei einem Umzug in ein anderes EU-Land und
kann damit dort auch klagen und verklagt werden.
Dies entschied der
Bundesgerichtshof und hob damit die bisherige Rechtsprechung auf, wonach ein
Unternehmen nach der so genannten Sitztheorie seine Rechtsfähigkeit bei der
Verlegung seines Firmensitzes nach Österreich verliert." Dieses Urteil bedeutet
somit insbesondere, dass eine engl. LTD auch in Österreich Ihre private Haftung
ausschließt. Die Ltd. wird nunmehr lediglich in England gegründet und erhält dort
Ihren Registersitz. Das Unternehmen selbst kann in Österreich oder natürlich
auch jedem anderen Land vollwertig und völlig rechts- und geschäftsfähig seine
Tätigkeit aufnehmen und verrichten.
Zuletzt aktualisiert am 16.12.2010 von Insolution Team.
Sie benötigen persönliche Beratung? Wenden Sie sich einfach an unsere Berater!
Telefon:
+43 (0)5550 22048
Sie haben Fragen, Wünsche oder Probleme bezüglich Firmengründung? Gerne rufen wir Sie zurück!